This is a cache of https://vorhaben.jena.de/de/636785. It is a snapshot of the page at 2024-11-14T20:02:07.732+0000.
Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hausbergviertel"
Logo - Header

Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hausbergviertel"

Am 12.06.1991 wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die weitere Gültigkeit mehrerer städtebaulicher Pläne hinsichtlich der nach § 9 BauGB verbindlichen Planinhalte bestätigt. Dazu gehörte auch der Bebauungsplan der Stadt Jena „Hausbergviertel“ vom 11.07.1927 mit Fluchtlinien-Änderung vom 24.04.1939, genehmigt durch das Thüringer Ministerium für Inneres vom 10.08.1939. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes erfolgte die Entwicklung des Hausbergviertels in den zurückliegenden 80 Jahren. Aufgrund topografischer und anderer Schwierigkeiten wurden dabei nur Teile der geplanten Straßen und der vorgesehenen Bebauung realisiert.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Am 28.10.2009 hat der Stadtrat der Stadt Jena den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Hausbergviertel“ gefasst. Mit dieser Planänderung wird der noch nicht realisierte Teil des Bebauungsplanes am Hang des Hausberges zwischen dem Fuchsturmweg im Norden, der Greifbergstraße im Osten, dem Burgweg im Süden und der Hausbergstraße im Westen aktualisiert.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 14/0243-BV - Beschluss des Stadtrates vom 27.05.2015 "Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes "Hausbergviertel" (B-Wj 03.1)"

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Satzung über die Änderung des Bebauungsplans trat am 12.11.2015 in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die äußere Erschließung wurde bereits hergestellt. Mit der inneren Erschließung, der Baufeldfreimachung sowie der Realisierung des Hochbaus wurde begonnen.

Kosten soweit bezifferbar

-

Betroffenes Gebiet

Wenigenjena

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Verkehr / Mobilität

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Ja.
Umfassende Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerversammlungen und Informationsveranstaltungen hat bereits stattgefunden.

Aktualisierungsdatum

10.12.2016

Versionsnummer

1.1

Ihre Hinweise zum Vorhaben

Hinweis einreichen

downloads

Links