Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Hausbergviertel"
Am 12.06.1991 wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die weitere Gültigkeit mehrerer städtebaulicher Pläne hinsichtlich der nach § 9 BauGB verbindlichen Planinhalte bestätigt. Dazu gehörte auch der Bebauungsplan der Stadt Jena „Hausbergviertel“ vom 11.07.1927 mit Fluchtlinien-Änderung vom 24.04.1939, genehmigt durch das Thüringer Ministerium für Inneres vom 10.08.1939. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes erfolgte die Entwicklung des Hausbergviertels in den zurückliegenden 80 Jahren. Aufgrund topografischer und anderer Schwierigkeiten wurden dabei nur Teile der geplanten Straßen und der vorgesehenen Bebauung realisiert.