Melderegisterauskunft beantragen
Der Bürgerservice Jena kann nur Auskünfte über aktuell und vormals in Jena gemeldete Personen erteilen. Die Auskunftsanfrage ist unabhängig vom Ergebnis gebührenpflichtig.
Es gibt zwei Arten einer Melderegisterauskunft - die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft - die Unterschiede erfahren Sie unter -> Details.
Einfache Melderegisterauskunft online beantragen und sofort Auskunft erhalten
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf einfache Melderegisterauskunft online zu stellen und sofort eine Antwort zu erhalten.
Erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich beantragen
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann zu einer bestimmten Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Dies kann formlos mit entsprechender Begründung im Bürgerservice schriftlich beantragt werden.
Details
Für den Antrag auf einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie zwingend den Namen und den/die Vornamen der gesuchten Person. Zusätzlich ebenso das Geburtsdatum und das Geschlecht oder die letzte bekannte Meldeanschrift in Jena.
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann zu einer bestimmten Person eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Dies kann formlos mit entsprechender Begründung im Bürgerservice schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen
Die angefragte Person muss aktuell oder vormals in Jena gemeldet sein.
Hinweise
Die Auskunftsanfrage ist unabhängig des Ergebnisses gebührenpflichtig. Auch erfolglose Anfragen oder Anfragen, die die Ihnen bereits vorliegenden Daten bestätigt, sind gebührenpflichtig.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft darf nicht zum Zwecke des Adresshandels und/oder zu Werbezwecken genutzt werden.
Sofern eine einfache Melderegisterauskunft aus sonstigen gewerblichen Gründen eingeholt wird, sind diese anzugeben und die beantragende Person oder Stelle ist verpflichtet, die Antwort auch nur einmalig und nur für den beantragten Zweck zu verwenden. Danach sind die Daten zu löschen. Eine Weiterverwendung der erteilten Melderegisterauskunft ist gemäß § 47 BMG unzulässig und verboten.
Die Verwendung einer erteilten einfachen Melderegisterauskunft zu gewerblichen Zwecken, ohne dieses bei der Antragstellung angegeben zu haben und eine Nutzung für andere, als die angegebenen Zwecke ist ordnungswidrig. Ein Verstoß gegen das Zweckbindungsgebot wird nach Art. 83 Abs. 5 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geahndet.
Die Person, zu der Auskunft erteilt wurde, hat das Recht die Daten des Auskunftsempfängers und der Auskunft bei der Meldebehörde zu erfragen.
Arten und Umfang der Auskünfte aus dem Melderegister
Einfache Melderegisterauskunft
Die einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten der gesuchten Person (Online-Antrag):
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält folgende Daten der gesuchten Person (schriftlicher Antrag):
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
Einfache Melderegisterauskunft - online | 5,00 € |
Einfache Melderegisterauskunft - nicht gewerblich, schriftliche Beantragung | 11,00 € |
Einfache Melderegisterauskunft - gewerblich, schriftliche Beantragung | 13,00 € |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 14,00 € |
Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (Archivdaten) | 16,00 € bis 40,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |