Beschreibung des Mangels
Die vorhanden Parkplätze sind ausgefahren und müssen dementsprechend begradigt werden. Zudem ist die Vegetation zu beschneiden, damit die Parkplätze am Camsdorfer Ufer sicher genutzt werden können.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverwaltung Nord
- Geokoordinaten
- 50.926468300577, 11.59538269043
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrte:r Mängelmelder:in,
vielen Dank für die Hinweise.
Es wurde gemeinsam mit dem FD Mobilität in einem Ortstermin geklärt, dass es sich hier nicht um ausgewiesene Parkplätze handelt, der Streifen zwischen Gehweg und Uferböschung ist nicht entsprechend ausgebaut und somit nach StVO auch nicht zu befahren oder zu beparken.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8176-2022, die neue ID ist: #8066-2022.
Kommentare
Die Flächen müssen…
PermalinkDie Flächen müssen renaturiert werden, damit nicht noch mehr Stadtgrün zerstört wird. Das Parken auf unbefestigten Randstreifen ist lt. STVO verboten.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 05.05.2022 - 15:59
Oder einfach nicht mehr das…
PermalinkOder einfach nicht mehr das Grün und den halbe Fußweg zu parken und alles renaturieren? Dann kann man als Fußgänger da auch endlich mal vernünftig lang gehen und sich zusätzlich am Grün und nicht an Autos erfreuen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 05.05.2022 - 20:47
keine "Parkplätze"
Permalinkin diesem Bereich handelt es sich nicht um "Parkplätze", um die die Stadt Jena sich kümmern müsste, sondern um "Parken auf dem Seitenstreifen". Hier wird einfach nur der ursprüngliche Grünbereich neben dem Fußweg genutzt um zu parken, da dies dort nicht verboten ist. Dieser Bereich ist als Parkplatz nicht geeignet, da abschüssig und zu schmal, so dass regelmäßig auch halb auf dem Fußweg geparkt wird (siehe verschiedene Meldungen auch hier im Mängelmelder). Eine sehr typische Stelle an der man erkennen kann, dass Lebensraum in der Stadt zugunsten von ruhendem kfz-Verkehr permanent zugestellt wird.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10.05.2022 - 06:12
kleine Ergänzung / Korrektur
PermalinkNach StVO ist unter einem Seitenstreifen der unmittelbar(!) neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen.
Unmittelbar neben der Fahrbahn liegt im gesamten Abschnitt: der Gehweg.
Das, was als Parkplätze angesehen wird, wäre eigentlich eine Grünfläche.
Wer hier parken erlauben(!) möchte, muss die baulichen Voraussetzungen schaffen.
Gespeichert von Fahrradgast (nicht überprüft) am Mi., 11.05.2022 - 16:09
Antwort auf keine "Parkplätze" von Gast (nicht überprüft)
Diese Stelle stellt in der…
PermalinkDiese Stelle stellt in der Tat eine enorme Gefahr für Fußgänger und insbesondere Kinder dar. Der Fußweg hat grundsätzlich von der Breite her schon kaum den Namen verdient.
Leider ist es zusätzlich noch so, dass er nahezu immer halb oder z.T. von Autos zugeparkt wird. Damit haben Fußgänger kaum eine Körperbreite um sich durchzuschlängeln während auf der anderen Seite munter die 2,5t SUVs vorbeifahren. Für Kinder ist das lebensgefährlich.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10.05.2022 - 20:31