This is a cache of https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2015/02/22/stellungnahme-der-abt-beitraege-des-ksj-zu-den-anmerkungen-von-orteilbuergermeisterin-meier-bezgl-der-berichtsvorlage-der-stadt-jena-nr-140220-be/. It is a snapshot of the page at 2024-11-16T12:16:09.973+0000.
Stellungnahme der Abt. Beiträge des KSJ zu den Anmerkungen von Orteilbürgermeisterin Meier bezgl. der Berichtsvorlage der Stadt Jena Nr. 14/0220-BE – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Stellungnahme der Abt. Beiträge des KSJ zu den Anmerkungen von Orteilbürgermeisterin Meier bezgl. der Berichtsvorlage der Stadt Jena Nr. 14/0220-BE

Anmerkungen der OTBMin Frau Scholz zur Berichtsvorlage Nr 14-0220-BE - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Anmerkungen der OTBMin Frau Meier zur Berichtsvorlage Nr 14-0220-BE – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Bezüglich der Anmerkungen der Wöllnitzer Ortsteilbürgermeisterin, Frau Silke Meier, vom 11.12.2014 zur Berichtsvorlage der Stadt Jena mit der Nummer 14/0220-BE, gibt die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena folgende Stellungnahme ab.

Diese ist auch – in leicht verkürzter Form – Anlage zum Protokoll des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) vom 05.02.2015. An dieser Stelle findet man die betreffende Berichtsvorlage.

Zu Punkt 1:

Ortsteilbürgermeisterin Frau Meier wurde nicht durch die Presse über die genauen Inhalte der Prüfung bzw. der Berichtsvorlage informiert. Hier gab der Oberbürgermeister nur eine allgemeine Darstellung. Ein persönlicher Brief von Herrn Dr. Schröter ging bei ihr noch vor der Sitzung des SEA ein, in dem die Berichtsvorlage im Dezember 2014 vorgestellt wurde. Hierin wurden Frau Meier die Grundaussagen der Berichtsvorlage mitgeteilt.

Auch welche Art der OB die Presse informiert, ist allein seine Entscheidung. Im vorliegenden Fall gab er dort nur eine allgemeine Erklärung ab. Später im Dezember wurden die Anlieger der Straße „Pennickental“ in einem persönlichen Brief des KSJ über die Inhalte der Berichtsvorlage in Kenntnis gesetzt.

Zu Punkt 2 bis 4:

Der Aussage von Frau Meier ist nichts wesentlichen hinzuzufügen. Die Stadt Jena hat ihren Standpunkt hierzu in der Berichtsvorlasge dargelgt.

Zu Punkt 5:

Auch die Ausführungen zum Wortprotokoll sind zutreffend.

Zu Punkt 6:

Durch die erstmalige Anlegung eines Gehwegs im nördlichen Teil der Straße hat sich die Sicherheitssituation für Fußgänger nachhaltig verbessert.

Zu Punkt 7:

Die sog. „Luxussanierung“ geht beitragsrechtlich voll zu Lasten der Stadt Jena. Zu den reduzierten Kosten im “Pennikental” gehören u.a. solche der Straßenbeleuchtung (= dort wurde nur der notwendige Mindestaufwand für eine sog. “normalerweise übliche” Beleuchtung angesetzt) und der Straßenentwässerung (= hier wurden überhaupt gar keine Anteile der speziellen “Bachverrohrung” des Pennickenbachs in die umzulegenden Kosten aufgenommen).

Zu Punkt 8:

Was die Ausbaustrecke der Straße angeht, so wurden hier aufgrund neuester Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte ausschließlich Kostenbestandteile der im Innenbereich der Ortssatzung liegenden Bereiche der Straße berücksichtigt.

Dies hat die Auswirkung, dass der obere Teil der Straße bis zum Geißberg kostenmäßig allein zu Lasten der Stadt Jena geht. Das bedeutet, dass Grundstücke, die hier alleine anliegen, aus der Beitragspflicht ausscheiden und dort angefallene Rechnungen, z.B. für teure Stützbauwerke, bei den beitragsfähigen Kosten keine Berücksichtigung finden.

Hierdurch hat sich der zu zahlende Straßenbaubeitrag für die Anlieger auf inzwischen unter 200.000 Euro vermindert. Dies ist weniger als in den beiden Inforschreiben mitgeteilt wurde.
Kostenminimierungen hat es auch durch die Kostenbeteiligung der Stadtwerke und des Zweckverbandes JenaWassser gegeben.

gez.

Sauer
Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Das ist doch nicht Ihr Ernst, oder?!

  2. Ah, ein mit Fehlern angehäufter Beitrag ist also die offizielle Antwort des KSJ – nach immerhin fast 10 Wochen (anstelle der vorgeschriebenen 2 Wochen). Alle Achtung für diese Leistung.

  3. Abteilung Beiträge

    Sehr geehrter Herr Netzbandt,

    endlich ist zu erkennen, was Sie mit Ihrer Bemerkung „Das ist doch nicht Ihr Ernst, oder?!“ meinen. Zuvor war uns nicht ganz klar, was Sie damit sagen wollten und wir sind hier ja auf einem offitziellen Blog der Stadt Jena und nicht in einem Chatroom.

    Nun zu unserer Antwort: Zum einen ist Ihre Behauptung mit den zwei Wochen wieder einmal unrichtig. § 10 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena, auf welche Sie anspielen, betrifft ausschließlich die Bürgerfragestunde. Hier heißt es in Absatz 5: „Die in der Stadtratssitzung nicht beantworteten Fragen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Stadtratssitzung dem Bürger schriftlich oder mündlich zu beantworten.“ – Insofern gibt es, soweit mir bekannt, keine 2-Wochen-Regelung in Bezug auf Antworten an Ortsteilräte.

    Was die angesprochenen Schreibfehler angeht: Es ist sicherlich ein Unterschied, ob man zwei oder drei Artikel die Woche schreibt oder ob es – wie in unserem Fall – Dutzende von Schreiben sind, die nach außen gegeben werden. Wo viel gearbeitet wird, da passieren auch einmal Fehler – sollte nicht vorkommen, ist aber so.

    Auch in Ihrem Artikel ist ja (zumindest) ein Schreibfehler versteckt, denn das beschauliche Pennickental schreibt man schließlich ohne „h“. Ist nicht schlimm, wollte ich aber auch einmal erwähnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.

    Rainer Sauer
    Leiter der Abteilung Beiträge
    im Kommunalservice Jena

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .