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Die Beschlussvorlage Nr. 15/0443-BV „Absicht zur grundhaften Erneuerung der ‚Ulmer Straße‘ (bereits erstmalig hergestellter Bereich)“ – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Die Beschlussvorlage Nr. 15/0443-BV „Absicht zur grundhaften Erneuerung der ‚Ulmer Straße‘ (bereits erstmalig hergestellter Bereich)“

Die Ulmer Strasse - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Die „Ulmer Strasse“ – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Die Beschlussvorlage Nr. 15/0443-BV „Absicht zur grundhaften Erneuerung der ‚Ulmer Straße‘ (bereits erstmalig hergestellter Bereich)“ wurde bereits unter der Nr. 14/0156-BV in ähnlicher Form im letzten Jahr in den Stadtentwicklungsausschuss (SEA) eingebracht, wobei es im SEA eine Stimmengleichheit gab und ein Beschluss damit nicht zustande kam.

Nach Ablauf eines halben Jahres wird die Vorlage erneut zum Beschluss gestellt mit leicht veränderter Begründung. Die Vorlage lautet:

001 – Die Stadt Jena beabsichtigt die „Ulmer Straße“ im bislang erstmalig hergestellten Bereich grundhaft zu erneuern. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden.

Der Teil der Ulmer Strasse der erneuert und verbessert werden soll - Foto © Stadt Jena KSJ
Der Teil der „Ulmer Strasse“, der erneuert und verbessert werden soll – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Begründung:

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme an der „Ulmer Straße“ ist deren schlechter Straßenzustand. Außerdem macht der Neubau bzw. die Fertigstellung der „Ulmer Straße“ entsprechend des Bebauungsplans „Hausbergviertel“ einen Fahrbahnaufbau nach den heutigen Regeln des Straßenbaus notwendig.

In einer nach Beschluss der Bauabsicht durchzuführenden Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern wird der Kommunalservice Jena die Notwendigkeit der Baumaßnahme darlegen und auf den beabsichtigten Bauablauf eingehen. Zudem wird die beabsichtigte Gesamtmaßnahme dem Ortsteilrat vorgestellt.

Die beitragspflichtige Erneuerung der Straßenbeleuchtung im bislang vorhandenen Bereich der „Ulmer Straße“ wurde bereits vor Jahren vom Stadtrat beschlossen und anschließend hergestellt und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

Diese Vorlage wurde der Ortsteilbürgermeisterin von Wenigenjena, Frau Rosa-Maria Haschke, nebst Anlagen bereits vorab zur Kenntnis gegeben.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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