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Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

Ersucht eine Person aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen eine Aufenthaltsgenehmigung, kann diese von der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.

Der Aufenthaltstitel wird zeitlich befristet vergeben. Kommt es zu einer erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wird auch geprüft, ob die betroffene Person einen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses hat.

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Das Bundesinnenministerium kann zur Wahrung besonderer politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden die Aufnahme von aus dem Ausland stammenden Personen aus bestimmten Staaten oder Ausländergruppen gestatten. Aus der Aufnahmezusage der Betroffenen wird ersichtlich, ob eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis ausgesprochen wird. Dieser Aufenthaltstitel kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.

Aus dem Ausland stammende Personen, die unanfechtbar als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt sind, haben einen Anspruch auf den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis.

Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In Thüringen existiert eine Härtefallkommission, die in Ausnahmefällen anordnen kann, dass abweichend von den gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.

Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.

Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.

Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen termin.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Aufnahmezusage oder Bescheid
  • unterschriebenes Belehrungsblatt
  • ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
 
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis

terminvereinbarung ist notwendig.

Leistungen Gebühren

Ausstellung Fiktionsbescheinigung

13,00 €

Erteilung Aufenthaltserlaubnis

100,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis 3 Monate

96,00 €

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate

93,00 €

Änderung Aufenthaltserlaubnis

50,00 €

Änderung Aufenthaltserlaubnis incl. Verlängerung 98,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis

113,00 €

Erteilung Niederlassungserlaubnis unter 18 Jahren

55,00 €
  • Asylgesetz (AsylG)
  • Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Collin

Sachbearbeiterin

Name: A - Alm

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3364

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Schlöffel

Sachbearbeiterin

Name: Aln - De

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3366

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Schuchhardt

Sachbearbeiterin

Name: Df - Kar

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3741

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Dahinten

Sachbearbeiterin

Name: Kas - M

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3358

Fax: 0049 3641 49-3769

Frau Krischker

Sachbearbeiterin

Name: N - Shei

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3767

Fax: 0049 3641 49-3769

Herr Birdal

Sachbearbeiter

Name: Shej - Z

Team Querschnittsaufgaben und Asyl

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3361

Fax: 0049 3641 49-3769

Standort

Team Ausländerbehörde

Löbdergraben 12
07743 Jena
Deutschland