#7355-2022

Beschreibung des Mangels

Guten Tag! Seit über einer Woche verengt dieser Fuß des Verkehrschildes den gemeinsamen GehRadweg der in der Gegenrichtung auf für Fahrräder freigegeben ist. Am Morgen von Mo-Fr ist dies auch noch ein hochfrequentierter Schulweg. Bitte Stellen Sie dieses Schild so auf das der Weg nicht noch schmaler wird.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.936498847981, 11.598660349846

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

alternative Standorte für diese Plantafel wären die Wiesenbrücke oder die Saale - an dieser Stelle ist es nicht möglich das Schild anders zu stellen. Deshalb empfehlen wir § 1 der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Dieser besagt:

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rückichtnahme.

2. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Man kann also auch mal vom Rad absteigen, dieses schieben und dann wieder aufsteigen und weiterfahren. Oder man hält mal kurz an. Es gibt viele Möglichkeiten sicher an diesem Schild vorbeizukommen.

 

Viele Grüße

Team Verkehrsorganisation

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7464-2022, die neue ID ist: #7355-2022.

Kommentare

Und warum kann man so ein Schild nicht am Brückengeländer befestigen, wie es auf der Camsdorfer Brücke gemacht worden ist? Es ist einfach immer Geh und Radweg einzuschränken und auf Pargraph 1 zu verweisen.

Sehr geehrtes Team der Verkehrsorganisation,
dem Grunde nach kann ich die Aussage "ist nicht anders möglich" beinahe nachvollziehen. Und man darf natürlich auch darüber diskutieren, ob eine eher punktuelle und zeitlich begrenzte Einengung eines Geh- und Radweges auch mal akzeptabel ist. Vermutlich beträgt die Restbreite des Geh- und Radweges sogar die RSA-mäßigen 1,60m.

Aber die nachgeschobenen "Hinweise" sind: eine Frechheit. Sie zeigen ein weiteres Mal deutlich, welchen Stellenwert der Fuß- und Radverkehr in Jena genießt.

Es handelt sich hier um einen benutzungspflichtigen(!) Geh- und Radweg in beide Richtungen. Der Radverkehr hat auch auf Grund der 20cm hohen Bordsteins keine Möglichkeit, hier auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Hinweis, doch einfach mal abzusteigen und zu schieben: auf einem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg? Bei Straßensperrungen habe ich bislang noch nicht den Hinweis an Autofahrer*innen gelesen, doch einfach auszusteigen und zu Fuß weiterzugehen. Beim Radverkehr sind derartige Empfehlungen in Jena dagegen üblich.
Mit dem Verweis auf §1 StVO kann das Team der Verkehrsorganisation direkt aufgelöst werden! Alle VAOs können ungeprüft durchgewunken werden, es gilt schließlich §1!

Unabhängig von den "Empfehlungen" und "Hinweisen":
- Die Fußplatten sind nicht kenntlich gemacht, nicht gesichert.
- Die Hinweistafel sieht auch nicht aus, als wenn deren UK eine Höhe von 2,20m aufweist.
- Der Fußplattenträger ist quer(!) zur Windlast angebracht, ein Umkippen der Hinweistafel fahrbahnparallel (und windlastrelevant) wird ausweislich des Fotos nur durch Unterklemmung am Brückengeländer erreicht.
- Der Fußplattenträger müsste um 90° gedreht werden, weitere Fußplatten aufgelagert und gegen verrutschen gesichert werden. Dann ragt der FPT auch nicht mehr in den lichten Raum des Geh- und Radweges hinein, die verfügbare Breite erhöht sich; ist nur noch um Breite des FPT verringert.

Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung würde ich mir die Darlegung der Begründung wünschen, die zum gewählten Aufstellort und zur Aufstellart geführt hat, anstatt mit einem ausformulierten Schulterzucken und "absteigen!" zu antworten.

dieser spektakulären Logik kann man das Schild auch auf die Straße stellen. Ich empfehle dann Paragraph 1.

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

Die Radfahrer sollten bedenken, daß hier ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist, d.h. sie müssen auch bei einer Gruppe von Fußgängern warten oder absteigen. Deshalb hat die Verwaltung richtig geantwortet meiner Meinung nach.

Liebes Team Verkehrsorganisation,
habe Sie bei Ihrer Antwort auch an Kinder gedacht,die Paragrph 1 STVO nicht kennen? Kinder die sich dort mit dem Rad begegnen erkennen vllt die Gefahr nicht. Und dann macht ein Kind vllt einen schlenker und fährt die Bordsteinkante runter. Was dann? Mir geht es nicht um mich bei dieser Mängelanzeige, sondern darum das unsere Kinder sichere Schulwege haben. Den Kinder sind hier die schwächste Verkehrsteilnehmer!!!
Mit freundlichem Gruß

RSA 95, StVO und VwV-StVO machen eigentlich klare Vorgaben zur Aufstellung temporärer Beschilderungen. Die Verstöße dagegen wurden oben schon gelistet.
Als "Lösung" von Seiten der Stadt auf §1 StVO zu verweisen, anstatt die Umsetzung der Vorgaben vom Aufsteller zu fordern, passt zwar ins Bild der Stadt bzgl. des Stellenwertes vom Radverkehr, löst aber das Gefährdungspotential der im Lichtraumprofil des benutzungspflichtigen Geh- und Radwegs platzierten Elemente nicht.
Im Übrigen müsste man keinem Radfahrer das Absteigen und Schieben nahelegen, wenn man ihnen nicht stumpf und vermutlich grundlos (nach § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO) das Befahren der zwei zur Verfügung stehenden Fahrstreifen verbieten würde.

FunFact - ein Radfahrer der absteigt ist kein Radfahrer mehr...
und ein Fußgänger mit sperrigen Gütern wie etwa einem Fahrrad, muss diese auf der Fahrbahn transportieren, sofern er Andere (Fußgänger, Radfahrer wegen Benutzungspflicht) im Seitenbereich/Bürgersteig behindert.

Somit können die Empfehlungen aufgrund des fehlplazierten Schildes eigentlich nur lauten:
Benutzungspflicht für Radfahrer ist nicht mehr gegeben und
Fußgänger mit Rädern ab auf den rechten Fahrstreifen

... und dann ist die Stadt sehr betrübt wenn sie nur die Note 4 für die Fahrradfreundlichkeit bekommt ...

Super Begründung der Stadt Jena.
Ich schlage vor, das Schild direkt auf der Fahrbahn (gerne auch auf der linken Spur) aufzustellen.
Mit einem Zusatzzeichen "§1 StVO beachten" sollte doch alles prima sein.

Klartext

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