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Zitat: " [...] An dieser Stelle besteht auch kein weiteres Querungsbedürfnis, da gegenüber kein weiterführnder Geh- oder Radweg vorhanden ist. [...] "

Ergibt sich an dem Gehweg das Querungsbedürfnis des Radverkehrs nicht allein schon aus dem Fakt, dass eben kein weiterführender Radweg vorhanden ist und damit auf die Straße übergewechselt werden MUSS?
Genau wie bei den Grundstückszufahrten im weiteren Verlauf der Straße, wo der Gehweg ebenfalls mit Fahrzeugen gequert wird (gefahren, nicht geschoben) und die Anwohner darauf angewiesen sind, dass vor ihrer Grundstückszufahrt nicht geparkt wird.
Ist das Parkverbot vor dem Weg nicht ohnehin schon aus dem abgesenkten Bordstein abzuleiten und wäre die Zick-Zack-Linie nicht nur eine entsprechende Verdeutlichung, wie sie z.B. in Lobeda reichlich genutzt wird?

Bei der obigen Antwort zur Schließung gewinnt man wirklich den Eindruck, dass zwei Wochen nach einer Möglichkeit gesucht wurde, um dem Radverkehr zugunsten eines halben PKW-Parkplatzes Steine in den Weg zu legen, auch wenn es jeder Logik entbehrt.
Dann wäre der Weg an der westlichen Tunneleinfahrt aber bitte auch mit Zeichen 357-51 (Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse) zu kennzeichnen, um den Eindruck zu vermeiden, dass an dieser Stelle eine durchgängige Radverkehrsverbindung zu erwarten ist.

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