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Artenschutz - Abriss und Sanierung von Gebäuden

Alle Abriss- und Sanierungsarbeiten, die geschützte Arten beeinträchtigen können, sind vorab bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Das schließt auch Gebäude ein, deren Abriss nach der Thüringer Bauordnung anzeigefrei ist.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder sie zu töten. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere dieser Arten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.

Bestehende Gebäude werden häufig von geschützten Arten genutzt:

  • Fledermäuse: Sommer- und Winterquartiere in Dachböden und Kellern
  • Schwalbennester
  • Horste und Nester von Vögeln auf, an und in Dächern, Türmen und Schornsteinen
  • Nester von Hornissen

Dauerhafte Stätten, wie z. B. Winterquartiere von Fledermäusen, Schwalbennester oder Bruthöhlen, sind auch dann geschützt, wenn die Tiere zeitweise nicht anwesend sind. Stätten, die einmalig zur Fortpflanzung genutzt werden, wie z. B. Singvögel- oder Hornissennester sind nur für die Dauer ihrer Nutzung geschützt und können danach entfernt werden.

Die untere Naturschutzbehörde prüft im Einzelfall, ob artenschutzrechtliche Verbote zutreffen und entscheidet über die Möglichkeit einer Befreiung.

Wer sich über artenschutzrechtliche Verbote hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Adler

Sachbearbeiter Artenschutz

Team Naturschutz

E-Mail: steffen.adler@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5261

Fax: 0049 3641 49-5255

Standort

Team Naturschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland