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Bürgerhaushalt soll ab 2019 zum Bürgerbudget werden – Bürgerbeteiligung
Aktuelles Allgemein

Bürgerhaushalt soll ab 2019 zum Bürgerbudget werden

Blick vom Markt auf das historische Rathaus

Die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat im Dezember.

Mit der Gründung des Beirats Bürgerbeteiligung endete die Arbeit der AG Bürgerhaushalt und der Beirat wurde beauftragt, die Weiterführung des Bürgerhaushalts zu diskutieren. Eine wesentliche Grundlage der Entscheidung, den Bürgerhaushalt nicht mehr in der bisher bekannten Form fortzusetzen, war das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens im Jahr 2015 zum Thema „Bürgerbeteiligung“. Damals sprachen sich mehr als 80 % der 2.200 Teilnehmer*innen für eine „Weiterführung des Bürgerhaushalts mit Änderungen“ aus. Bei der Frage, welche Möglichkeiten der Bürgerhaushalt künftig bieten soll, erhielten folgende Änderungsvorschläge die meisten Stimmen (Mehrfachnennungen waren zulässig):

  • sich mehr auf konkrete Investitionsvorhaben beziehen,
  • ein Internetportal bereitstellen, in dem diskutiert und abgestimmt werden kann,
  • jährlich ein festes Budget bereitstellen, über dessen Verwendung die Bürger abstimmen können und
  • mehr Möglichkeiten bieten, eigene Vorschläge einzubringen.

In seiner Sitzung am 19.06.2018 folgte der Beirat der Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, den Bürgerhaushalt künftig als Bürgerbudget fortzuführen und beauftragte die Erarbeitung eines Konzeptes. In seiner Sitzung am 25.09.2018 diskutierte der Beirat die konkrete Ausgestaltung des neuen Regelwerks auf Grundlage verschiedener Optionen, nach denen andere Kommunen ihre Beteiligungsverfahren zum Bürgerbudget gestalten. In der Sitzung am 20.11.2018 wurde die Beschlussvorlage zur Neuausrichtung des Bürgerhaushalts ab 2019 dem Stadtrat einstimmig zur Annahme empfohlen.

Was sind die wesentlichen Punkte des neuen Regelwerks?

  • Es wird ein jährliches Budget von 100.000 € im städtischen Haushalt bereit gestellt, über dessen Verwendung alle Einwohner*innen, die mindestens 16 Jahre alt sind, an Hand der eingereichten, zulässigen Vorschläge abstimmen können.
  • Zulässig sind Vorschläge, die in der Zuständigkeit der Stadt Jena liegen, nicht bereits im Haushalts- oder Wirtschaftsplan vorgesehen sind und aus dem Bereich der freiwilligen Aufgaben kommen (Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur, Freizeit, Sport etc.).
  • Die Vorschläge sollen vor allem investiven Charakter haben, der Allgemeinheit dienen und den Zusammenhalt im Quartier stärken sowie möglichst innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden können. Die Obergrenze je vorgeschlagener Einzelmaßnahme liegt bei 10.000 €.
  • Das Abstimmungsergebnis ist bindend, über die Umsetzung wird regelmäßig berichtet.

Was sind die weiteren Schritte? Da es sich beim Bürgerhaushalt um ein freiwilliges Instrument der Stadt zur Bürgerbeteiligung handelt, braucht es für die Umsetzung des neuen Regelwerks die Zustimmung des Stadtrates und eine beschlossene Haushaltssatzung. Sollte der Beschluss im Dezember 2018 gefasst werden, kann das Beteiligungsverfahren 2019 entsprechend der Zeitschiene durchgeführt werden. Im Herbst 2019 werden dann bereits einzelne Aspekte des Verfahrens für das Folgejahr evaluiert.

Weitere Details zum neuen Bürgerhaushalt finden Sie hier im Blog nach der Beschlussfassung. /ASE

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