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Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Jena
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Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Jena

Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur "Wohnbauflächenentwicklung Jena 2030" im September 2016 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, im Jahr 2017 mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplans zu beginnen. Die formelle Einleitung des bauleitplanerischen Aufstellungsverfahren erfolgte mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtrat.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Der FNP stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 5 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt dar.

Das Planwerk legt die Art der Bodennutzung in den Grundzügen, d.h. grobmaschig fest. Die beabsichtigten Nutzungen werden nicht für Einzelgrundstücke dargestellt, sondern für größere Bauflächen (keine Parzellenschärfe). Der FNP bildet somit die konzeptionelle Ebene der Stadtentwicklung und hat die Aufgabe, die unterschiedlichen raumwirksamen Fachplanungen abzuwägen und zu verknüpfen, so dass eine positive und nachhaltige städtebauliche Entwicklung in Jena gefördert wird.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 17/1493-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.11.2017 "Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Jena - Einleitungsbeschluss"
  • Berichtsvorlage 16/1129-BE - Bericht an den Stadtrat vom 15.02.2017 "Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Jena - Vorgehensweise"

Aktueller Bearbeitungsstand

Mit dem Einleitungsbeschluss erfolgten zunächst die Grundlagenermittlung und Zielfindung sowie organisatorische Vorarbeiten, Bedarfsermittlungen sowie Fortschreibungen von Prognosen und Fachkonzepten. Anhand dieser Grundlagen wurde in Phase 1 der jetzt vorliegende Planvorentwurf erarbeitet.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB´s) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgten in der Zeit vom 20.02.-31.03.2023.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Nach der Prüfung und angemessenen Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Phase 2 der Entwurf des FNP erarbeitet (voraussichtlich 2023/2024). Nach der Offenlage des Entwurfs und der Abwägung erfolgen in Phase 3 die Erarbeitung der abschließenden Fassung, der Feststellungbeschluss durch den Stadtrat sowie die Genehmigung durch die Obere Behörde (voraussichtlich 2025/2026).

Kosten soweit bezifferbar

ca. 250.000 €

Betroffenes Gebiet

Gesamtes Stadtgebiet

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen / Wohnen
Bildung / Wissenschaft
Kinder / Jugend / Familie
Kultur / Freizeit / Sport
Mobilität / Verkehr
Soziales / Senioren
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Ja.
Die Entscheidung über mögliche zusätzliche Beteiligungsformate erfolgt im Verlauf des Planverfahrens.

Aktualisierungsdatum

03.04.2023

Versionsnummer

2.0

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