#454-2018

Beschreibung des Mangels

Eine Straßenreinigung ist hier seit mehreren Wochen nicht mehr erfolgt. Da das Laub nun fast vollständig gefallen ist, sollte es hier nun auch schnell entfernt werden, bevor es der nächste Sturm in die Gaärten der Anwohner treibt. Bis auf diese Dreckecke ist die neue Wohnanlage in Top-Zustand.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenreinigung/Winterdienst
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenreinigung
Geokoordinaten
50.951073182986, 11.603268384933

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Fläche ist Privatgrundstück. Reinigung muss durch den Grundstücksbesitzer erfolgen!

Der Mangel #454-2018 wurde migriert.

Kommentare

Wenn überhaupt, dann ist doch das Entfernen von Laub nur aus sicherheitstechnischen Aspekten zu betrachten. Nur weil die Blätter in einen Garten wehen können, rechtfertigt dies doch keine Pflicht zu deren Entfernung. Die Blätter hätten ja auch gleich beim Herunterfallen von dem Baum bei Wind in die Gärten gelangen können. Wer wäre denn dann der "Schuldige"? Herbst bringt nun mal Laubfall. Da muss man auch damit rechnen, dass die Blätter im eigenen Garten landen. Im Übrigen habe auch ich einen Parkplatz von meinem Vermieter angemietet. Der Vertrag verpflichtet uns Mieter sogar, die Parkfläche selber zu reinigen. Es wäre doch besser, wenn man sich vor Mängelmeldung über die rechtlichen Voraussetzungen informiert (Privatgrund oder öffentliche Straße) und auch überlegt, ob die Meldung überhaupt einen Mangel darstellt.

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