#741-2019

Beschreibung des Mangels

Fragwürdige Beschilderung für den Radverkehr entlang der Rudolstädter Straße in Göschwitz:
Stadtauswärts (links im Bild) wird das Ende eines gemeinsamen Geh- und Radwegs angezeigt (der vorher nirgends begonnen hat) und keine weitere Freigabe für die Benutzung des ab dem Schild hinreichend breiten Gehwegs gegeben, sodass an dieser Stelle die Querung der Straße nötig wäre, nur um 100m weiter über die Linksabbiegerspur wieder den Radweg entlang der Göschwitzer Straße zu erreichen.
Stadteinwärts (rechts im Bild) ist die Situation noch unglaubwürdiger. Durch Anweisen der Benutzungspflicht eines nur 1,4m breiten, gemeinsamen Geh- und Radwegs wird das Radfahren auf der Straße faktisch untersagt. Doch auch auf dem "Radweg" wird der Radfahrer per Zusatzzeichen zum Schieben bzw. Fußgehen aufgefordert.

Als Laie würde ich meinen, dass schlicht das "Ende-Schild" auf der falschen Seite der Schildersammlung montiert wurde, doch da der Fachdienst Verkehrsorganisation, die Radverkehrsbeauftragte und der Vorsitzender des Beirat Radverkehr seit Mitte 2018 über diesen Missstand informiert sind, sich aber seitdem nichts verändert hat, muss das Problem wohl wesentlich komplexer sein ...

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.878116886056, 11.593100130558

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für die Hinweise. Die widersprüchliche Beschilderung wird von uns entfernt.

Der Mangel #741-2019 wurde migriert.

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