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Die rot-rot-grüne Landesregierung will das ThürKAG ändern und die Erhebung der Straßenausbaubeiträge neu regeln, lässt aber vorerst offen wie – Straßenbaubeiträge
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Die rot-rot-grüne Landesregierung will das ThürKAG ändern und die Erhebung der Straßenausbaubeiträge neu regeln, lässt aber vorerst offen wie

Öffentliche Straße mit Schäden

Wie die Thüringische Landeszeitung am 16.03.2017 meldet, habe die Erfurter Landesregierung bekannt gegeben, man hätte sich auf eine erneute Novellierung des Kommunalabgabengesetzes geeinigt. Die Koalitionsfraktionen wollten einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des ThürKAG im Landtag einbringen, so die TLZ.

Wie die Landeszeitung weiter schreibt, geht es dabei vor allem um das Thema Straßenausbeiträge. Nachdem sich daran schon frühere Regierungen eher ergebnislos abmüht hätten, meint die TLZ, habe auch das aktuelle Kabinett in gut zwei Jahren nur einen Entwurf zustande gebracht, der in der Anhörung durchgefallen sei. Laut Rechtslage müssten Thüringer Kommunen die Grundstückseigentümer rückwirkend bis 1991 an den Kosten für den grundhaften Ausbau der Straßen beteiligen – was seit Jahrzehnten zu Unmut führe, schreibt Martin Debes in einem Kommentar und erwähnt, dass sich Bürgerinitiativen bildeten und Volksbegehren gestartet wurden.

KSJ | Kommunalabgabenrecht

Ursprünglich sah der im letzten Herbst eingebrachte Gesetzentwurf von Innenminister Poppenhäger vor, eine Stichtagsregelung zu schaffen und es ins Ermessen der Kommunen zu stellen, ob sie Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden, erheben. Inzwischen scheint klar zu sein, dass dies latent verfassungswidrig wäre und neue Ungerechtigkeiten schaffen könnte.

Wie genau der nun aktuelle Entwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes aussehen wird, bleibt vorerst offen. Wie die Thüringische Landeszeitung schreibt, könnte sich bereits heute der Innenausschuss des Landtages mit dem Thema befassen. Aus Jenaer Sicht dürfte sich bei einer Neufassung des ThürKAG im Bereich der Straßenbaubeiträge jedoch nichts ändern – die Stadt Jena erhebt solche Beiträge bereits seit 1992.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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