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B-J 21V Nordbrücke (Wenigenjena)

  • Einleitungsbeschluss: 29.11.1995
  • Satzungsbeschluss: 18.12.1996
  • Rechtskraft durch öffentliche Bekanntmachung: 19.06.1997

Der Plan umfasst die Einordnung der Nordbrücke (heute Wiesenbrücke) einschließlich der Anbindepunkte an das Straßenhauptnetz im Bereich der Wiesenstraße sowie des Jenzigweges. Die Brücke nimmt zusammen mit dem Jenzigweg und der Wiesenstraße als Bundesstraße B7 den überörtlichen Verkehr aus Richtung Osten auf und entlastet die Karl-Liebknecht-Straße vom überörtlichen Verkehr.

Inhalt des Planes ist auch ein Teil der geplanten 'Querspange', die in Verlängerung der Nordbrücke die Bahntrasse unterqueren und an den Spitzweidenweg anbinden soll. Dieser Teil ist noch nicht umgesetzt.

Mit Ausnahme der 'Querspange' ist der Bebauungsplan umgesetzt (Januar 2017).

Die als Download beigefügten Unterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.