#9497-2022

Beschreibung des Mangels

Sexistische Werbung auf einem LKW
Wurde schon mehrfach gesehen

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Diskriminierende Werbung
Status
Geschlossen
Abteilung
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Geokoordinaten
50.929639510902, 11.582980155945

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben ihr Anliegen an den Deutschen Werberat weitergeleitet. Sobald uns weiter Informationen zum Sachverhalt vorliegen, werden wir diese nachstehend hier kommunizieren.

Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9608-2022, die neue ID ist: #9497-2022.

Kommentare

Es wär ggf. gut etwas genauer zu erläutern was an dem Bild sexistisch bzw. diskriminierend ist. Korrekt wäre ein Mann und eine Frau darauf abzubilden? Was ist schlimm daran wenn die Frau ihr Bier mit ihrer Frau teilen möchte? Warum wird vom optischen auf das Geschlecht der Person geschlossen?

Alles reine Logik Fragen.

<p>Werter Gast,</p>

<p>der Werberat hat bereits vor einigen Jahren zu diesem Thema Stellung bezogen. Werbung dieser Art ist stets problematisch, wenn leichtbekleidete Individuen mit Produkten in Verbindung gebracht werden, mit denen sie nichts zu tun&nbsp;haben.</p>

<p>Wie in diesem Fall - Bier verkörpert nicht gleich Sinnlichkeit.</p>

<p>Abmahnungen für Werbung dieses Konsumgutes lieben bereits deutschlandweit vor.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

Am 08.11.2022 wurde im Mängelmelder unter "#9608-2022 Diskriminierende Werbung" durch die Stadt Jena ein Foto veröffentlicht, auf dem mutmaßlich unbeteiligte Personen zu erkennen sind. Wurde das Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung (insbesondere in dem o.g. Kontext) eingeholt? Darüber hinaus wird zur Markierung der Position des Mangels in der Kategorie "Diskriminierende Werbung" auf der Stadtkarte ein Herzsymbol auf rotem Hintergrund verwendet, wodurch der gutgemeinte Ansatz des Mängelmelders konterkariert wird.

<p>Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Bild im Ausschnitt entsprechend angepasst um die unbeteiligten Personen zu entfernen. Da die Personen in diesem Fall als Beiwerk agieren, werden keine Bildrechte verletzt.</p>

<p><strong>Welche Vorraussetzungen gelten für Beiwerke?</strong></p>

<p>Voraussetzung ist, dass die Person/en auf dem Foto sich der Gesamtabbildung so unterordnen, dass ihre Abbildung entfallen könnte, ohne dass sich der Gegenstand und der Charakter des Fotos verändern. Sie muss also beliebig austauschbar sein, ohne das Thema des Bildes zu beeinflussen.</p>

<p>Hinsichtlich des Symbols in der Karte fragen wir gerne nach, warum sich dafür entschieden wurde.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

<p>Vielen Dank für Ihre Anmerkung bezüglich des Symbols. Nach Rücksprache mit alle Beteiligten werden wir das Symbol zeitnah austauschen um etwaige Fehlassoziationen künftig zu vermeiden.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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