FAQ
Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen zum Jugendparlament zusammengestellt. Sollten weitere Fragen auftreten, kannst du dich gerne an uns wenden.
Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen zum Jugendparlament zusammengestellt. Sollten weitere Fragen auftreten, kannst du dich gerne an uns wenden.
Für die Anzahl der Mitglieder die eine schule in das Jugendparlament entsenden darf gelten folgende Regeln:
Es dürfen 3 Abgeordnete entsendet werden.
Die Anzahl der Schüler wird auf 600 gerundet und somit dürfen 3 Abgeordnete entsendet werden.
Die Anzahl der Schüler wird auf 400 gerundet und somit dürfen 2 Abgeordnete entsendet werden.
Die Anzahl der Schüler wird auf 200 gerundet und somit dürfte ein Abgeordenter nach der Anzahl der Schüler entsendet werden. Da jede schule aber mindestens zwei Abgeordnete entsenden darf, darf auch diese schule 2 Abgeordnete entsenden.
Da alle Schüler der schule gezählt werden ist entscheident, dass insgesamt 620 Schüler auf diese schule gehen. Diese Anzahl wird dann wiederrum auf 600 gerundet und die schule darf somit 3 Abgeordnete entsenden.
Wahlberechtigt ist jeder Schüler, der zum Zeitpunkt der Wahl sich mindestens in der 5. Klasse befindet.
Gewählt werden darf man, wenn man sich im folgenden Schuljahr wenigstens in der 8. Klasse befindet.
Ganz klar: Ja!
Jeder ist bei den Sitzungen des Jugendparlamentes herzlich willkommen und kann sich die Sitzungen ansehen.