#11741-2023

Beschreibung des Mangels

Die aktuelle Baustelle macht ein sicheres Überqueren der Straße unmöglich. Auf beiden Kreuzungsseiten sind jeweils die gegenüberliegenden Ecken des Fußweges gesperrt. Da der Weg durch die schule in Jena Ost und Jena Nord von zahlreichen Familien mit Grundschulkindern zu Fuß und auch Fahrrad genutzt werden, ist dies ein absolut unhaltbarer Zustand. Insbesondere, da nur auf der einen Straßenseite tatsächlich gearbeitet wird.
Eine vorübergehende Querungshilfe ist dringend erforderlich, da die Kreuzung weder für Kinder noch Erwachsene gut einsehbar ist. Die schnell fahrenden Autos auf der Löbstedter Straße sind ein enormes Risiko.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.941430479621, 11.599757373333

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben mit der Firma Kontakt aufgenommen und die Beendigung einer Baumaßnahme verlangt, sodass eine Gehwegseite füßr Fußgänger wieder vollständig zu Verfügunjg steht. FD Mobilität

Vielen Dank für den Hinweis. Nach Rücksprache mit der Baufirma, wird die Baumaßnahme auf Höhe der Autoreparaturwerkstatt zeitnah beendet. Die gegenüberliegende Baustelle muss aus bautechnologischen Gründen noch bestehen bleiben. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11854-2023, die neue ID ist: #11741-2023.

Kommentare

Sehr geehrter Hinweisgeber,

Vielen Dank für Ihren konstruktiven Hinweis vom 31.08.2023.

Der Gehweg auf der Seite vor dem Autohaus wurde heute wieder frei gegeben - aus technischen Gründen müssen die beiden Baugruben auf der Seite vom OBI entlang der Löbstedter Straße jedoch noch offen bleiben.
Nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde bedarf es für diese Baubereiche keiner weitergehenden Verkehrssicherung - vor dem Kreuzungsbereich ist beidseitig stationär eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (VZ 274-30) sowie temporär ein "Achtung Baustelle" (VZ 123) ausgeschildert.

Auch wenn wir für Ihren Hinweis dankbar sind, so müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass uns Beschwerden unserer Mitarbeiter bekannt gemacht worden sind, da Sie Bildaufnahmen der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung gemacht haben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit dem Herstellen der Aufnahmen (egal für welche Verwendung bestimmt) gegen das Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild unserer Mitarbeiter verstoßen haben. Analog gilt dieses auch für Aufnahmen von unseren Fahrzeugen und Gerätschaften.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich mit dem Herstellen der Aufnahmen strafbar gemacht haben! Informieren Sie sich unbedingt hierzu in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Grundgesetz!

Ein Tipp für das vielleicht "nächste Mal": Stellen Sie sich doch bitte mit Namen auf der Baustelle vor und fragen die Mitarbeiter um Ihre Zustimmung zu den Bildaufnahmen. Oder Sie rufen über die auf den Fahrzeugen aufgedruckte Telefonnummer bei uns im Büro an und lassen sich mit dem zuständigen Bauleiter verbinden.

So sind wir auf dem kurzem Weg über Ihre Wahrnehmung informiert und können Ihr Anliegen ohne Verzögerung bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ASEG mbH, Jena

für den Herrn von der ASEG - bitte in Rechtsfragen jemand Rechtskundigen mit der Antwort betrauen.
Bilder (von Personen) in der Öffentlichkeit, die nicht veröffentlicht werden und keine intimen Situationen erfassen sind weder verboten noch strafbar. Im gegebenen Fall kommt u.U. sogar noch ein berechtigtes Interesse hinzu, so dass sogar ein Erlaubnistatbestand nach DSGVO vorliegen könnte (betreffend "nicht private" Erstellung sowie Veröffentlichung)

Kurz gefasst, DSGVO hat keine Geltung im privaten Bereich und ohne Veröffentlichung;
Recht am eigenen Bild muss gegen andere Rechte abgewogen werden - nur im besonderen Bereichen (Bad, Schlafzimmer) gilt zuvorderst ein gesetzliches Verbot.

Klartext

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