Beschreibung des Mangels
Die Wiesenstraße in ihrer Funktion als Bundesstraße ist größtenteils für 60 km/h zugelassen, und es gibt einen ausreichend dimensionierten straßenparallelen Radweg.
Weil einige Radfahrer dennoch meinen, auf der Straße fahren zu müssen, bildet sich oft - besonders bei Gegenverkehr - eine lange kfz-Schlange, weil der Radfahrer nicht überholt werden kann. Der Verkehr wird unnütz behindert und schleicht mit ca. 20 km/h.
Anregung: Wiesenstraße für Radfahrer sperren - analog zur Stadtrodaer Straße.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.942526664604, 11.605746746063
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Das Radfahren ist eine Verkehrsart wie jede andere auch und darf nicht benachteiligt werden. Eine Sperrung ist derzeit aus Gründen der Verkerhssicherheit nicht erforderlich.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3794-2020, die neue ID ist: #3702-2020.
Kommentare
Lt. STVO nicht notwendig, da…
PermalinkLt. STVO nicht notwendig, da wenn Radweg vorhanden ist und dieser gefahrlos befahren werden kann, dieser auch benutzungspflichtig ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2020 - 13:10
Da stimmt nicht. Bitte lesen…
PermalinkDa stimmt nicht. Bitte lesen Sie §2 (4) StVO noch einmal genau.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 28.06.2020 - 17:32
Antwort auf Lt. STVO nicht notwendig, da… von Gast (nicht überprüft)
Schilder lesen ;-)
PermalinkStadtauswärts ist der Gehweg meines Wissens lediglich für Radfahrer freigegeben und damit nicht benutzungspflichtig, also ist die Straße in diese Richtung schonmal die bevorzugte Verkehrsfläche für den Radverkehr.
Stadteinwärts ist zwar ein getrennter benutzungspflichtiger Radweg neben dem dann zu schmalen Gehweg angezeigt, allerdings entsprechen die zur Verfügung stehenden Flächen / Wegebreiten nicht den geltenden Verwaltungsvorschriften, erst recht nicht in Kombination mit der Radverkehrsfreigabe in der Gegenrichtung ohne Trennung der Verkehrsräume, sodass auch hier die Straße die sicherere Verkehrsfläche ist.
PS: 60 km/h sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht die garantierte Mindestgeschwindigkeit für kfz auf dieser Straße ;-)
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2020 - 14:19
Fahrradfahrer haben da…
PermalinkFahrradfahrer haben da natürlich nichts auf der Strasse zu suchen...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 26.06.2020 - 19:07
Fahrräder auf Radweg !
PermalinkDie Fahrräder gehören definitiv auf der gesamten Wiesenstr nicht auf die Straße. Einen. Gefährdung für den Benutzer..
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 27.06.2020 - 06:24
Radfahrer haben da nichts zu…
PermalinkRadfahrer haben da nichts zu suchen. Ist ja wohl klar. Machen ja fast alle auch nicht. Nur wenige, die aber wahrscheinlich noch ganz andere Probleme haben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 28.06.2020 - 10:43
Können Sie diese Aussage…
PermalinkKönnen Sie diese Aussage begründen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 29.06.2020 - 10:52
Antwort auf Radfahrer haben da nichts zu… von Gast (nicht überprüft)
Ist hier "Wünsch dir was"?…
PermalinkIst hier "Wünsch dir was"?
In der StVO ist klar geregelt, in welchen Fällen Verbote des fließenden Verkehrs angeordnet werde dürfen.
Siehe §45 (9): "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
In der Wiesenstraße sind diese Voraussetzungen ganz sicher nicht gegeben.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 28.06.2020 - 17:30
Was meinen Sie wohl, warum…
PermalinkWas meinen Sie wohl, warum in beiden Richtungen (stadtein- und stadtauswärts) gelbe Schilder angebracht sind, die den Zusammenstoß Fahrrad-Auto symbolisieren? Sicher nicht, weil der Radweg (der nur stadteinwärts benutzungspflichtig ist) besonders sicher ist. Die wenigen Radfahrer, die das wissen und deshalb auf der Fahrbahn fahren, dürfen nicht diskriminiert werden. Es geht hierbei ausschließlich um Sicherheit, nicht um besonders schnelles Vorankommen. Auch wenn das sicher manche hier anderes sehen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 29.06.2020 - 12:00
Solange es keine Alternative…
PermalinkSolange es keine Alternative für Radfahrer gibt (Rad/Gehweg-Kombi ist viel zu klein für beidseitigen Radverkehr+Fußgänger) muss die Straße für Radfahrer frei bleiben und Autos einfach normal fahren wie die StVO es auch vorsieht.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 29.06.2020 - 15:11