#3702-2020

Beschreibung des Mangels

Die Wiesenstraße in ihrer Funktion als Bundesstraße ist größtenteils für 60 km/h zugelassen, und es gibt einen ausreichend dimensionierten straßenparallelen Radweg.

Weil einige Radfahrer dennoch meinen, auf der Straße fahren zu müssen, bildet sich oft - besonders bei Gegenverkehr - eine lange kfz-Schlange, weil der Radfahrer nicht überholt werden kann. Der Verkehr wird unnütz behindert und schleicht mit ca. 20 km/h.

Anregung: Wiesenstraße für Radfahrer sperren - analog zur Stadtrodaer Straße.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.942526664604, 11.605746746063

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Radfahren ist eine Verkehrsart wie jede andere auch und darf nicht benachteiligt werden. Eine Sperrung ist derzeit aus Gründen der Verkerhssicherheit nicht erforderlich.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3794-2020, die neue ID ist: #3702-2020.

Kommentare

Lt. STVO nicht notwendig, da wenn Radweg vorhanden ist und dieser gefahrlos befahren werden kann, dieser auch benutzungspflichtig ist.

Stadtauswärts ist der Gehweg meines Wissens lediglich für Radfahrer freigegeben und damit nicht benutzungspflichtig, also ist die Straße in diese Richtung schonmal die bevorzugte Verkehrsfläche für den Radverkehr.
Stadteinwärts ist zwar ein getrennter benutzungspflichtiger Radweg neben dem dann zu schmalen Gehweg angezeigt, allerdings entsprechen die zur Verfügung stehenden Flächen / Wegebreiten nicht den geltenden Verwaltungsvorschriften, erst recht nicht in Kombination mit der Radverkehrsfreigabe in der Gegenrichtung ohne Trennung der Verkehrsräume, sodass auch hier die Straße die sicherere Verkehrsfläche ist.

PS: 60 km/h sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit und nicht die garantierte Mindestgeschwindigkeit für kfz auf dieser Straße ;-)

Die Fahrräder gehören definitiv auf der gesamten Wiesenstr nicht auf die Straße. Einen. Gefährdung für den Benutzer..

Radfahrer haben da nichts zu suchen. Ist ja wohl klar. Machen ja fast alle auch nicht. Nur wenige, die aber wahrscheinlich noch ganz andere Probleme haben.

Ist hier "Wünsch dir was"?

In der StVO ist klar geregelt, in welchen Fällen Verbote des fließenden Verkehrs angeordnet werde dürfen.

Siehe §45 (9): "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."

In der Wiesenstraße sind diese Voraussetzungen ganz sicher nicht gegeben.

Was meinen Sie wohl, warum in beiden Richtungen (stadtein- und stadtauswärts) gelbe Schilder angebracht sind, die den Zusammenstoß Fahrrad-Auto symbolisieren? Sicher nicht, weil der Radweg (der nur stadteinwärts benutzungspflichtig ist) besonders sicher ist. Die wenigen Radfahrer, die das wissen und deshalb auf der Fahrbahn fahren, dürfen nicht diskriminiert werden. Es geht hierbei ausschließlich um Sicherheit, nicht um besonders schnelles Vorankommen. Auch wenn das sicher manche hier anderes sehen.

Solange es keine Alternative für Radfahrer gibt (Rad/Gehweg-Kombi ist viel zu klein für beidseitigen Radverkehr+Fußgänger) muss die Straße für Radfahrer frei bleiben und Autos einfach normal fahren wie die StVO es auch vorsieht.

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