#7073-2021

Beschreibung des Mangels

2, 40 Tonnen LKW parken hier falsch. Und bekommen keinen Strafzettel! Aber wenn Montag mein PKW nicht bis 8:00 Uhr Richtig geparkt ist bekommen alle PKW einen Strafzettel. Ungerechtr geht es wohl gar nicht. Man darf nicht nur in der Woche ganz Streng die Kasse voll machen auch Mal am Wochenende nachschauen.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.88089560671, 11.611813478767

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

vielen Dank für Ihre Meldung. Die Informationen werden dem Außendienst der Verkehrsüberwachung übergeben, der Bereich wird kontrolliert werden und ordnugnswidriges Verhalten wird entsprechend dokumentiert und gehandert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7180-2021, die neue ID ist: #7073-2021.

Kommentare

Wen stört denn an dieser Stelle ein am Wochenende geparkter LKW?
Irgendwo müssen sie ja hin. Die Fahrer machen das nicht aus Langeweile.
Naja, Hauptsache der Amazon-Bote kommt pünktlich ...

Kinder, die am Spielplatz über die Straße wollen und durch die LKW nichts sehen?

<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p><span>nach § 12 Abs. 3 a der StVO ist in reinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten, in Klinikgebieten, das regelmäßige Parken von Fahrzeugen mit einen zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 7,5 t wie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zGG in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sowie an Sonn-und Feiertagen unzulässig. Die verwendeten Begriffe sind der Baunutzungsverordnung entnommen. Eine Zuordnung dieser Gebiete ist daher vom Kraftfahrzeugführer nur schwer vorzunehmen.</span><span>Entsprechend gekennzeichnete Parkplätze sind von der Regelung des § 12 Abs. 3 a ausgenommen, wie auch Industrie- und Gewerbegebiete. </span><span>Regelmäßig parkt, wer nicht nur ab und zu, sondern mehrfach, wenn auch mit gelegentlichen Unterbrechungen irgendwo in einer Schutzzone parkt.</span><span> Dieser Begriff setzt eine gewisse Häufigkeit voraus, nicht aber fast jeden Tag. Zur Begründung der Regelmäßigkeit genügt nach der Rechtsprechung ein wiederkehrendes Parken von wöchentlich ein- bis zweimal. Aber auch größere Abstände können bei ständiger Wiederholung zur Annahme der Regelmäßigkeit ausreichen. </span></p>

<p>Grundsätzlich taugt, durch den dortigen gekrümmten Straßenverlauf, die Straße nicht in allen Bereichn zum Parken. Dies sollte durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Jena geprüft und ein Parken gegebenenfalls durch Verkehrszeichen geregelt werden.</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>

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