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Bewohnerparken

Bewohnerparken ist eine verkehrsorganisatorische Maßnahme, die für

[...] Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Wohnungen reserviert. In den Bewohnerparkzonen gibt es eine Mischung aus reinen Bewohnerparkplätzen, gebührenpflichtigen Parkplätzen / Bewohner frei und reinen Kunden-/ Besucherparkplätzen.

Zur Zeit gibt es in der Stadt Jena 6 Bewohnerparkzonen. In den Zonen gibt es Bewohnerparkplätze. Diese sind mit einem Zusatzschild gekennzeichnet (Zeichen 1044-30 oder 1020-32 Straßenverkehrsordnung [StVO]).

Eine Darstellung der einzelnen Bewohnerparkzonen finden sie im Downloadbereich.

Beispiel für die Beschilderung Bewohnerparken im Jenaer Damenviertel
Beispiel für die Beschilderung: Bewohnerparken im Jenaer Damenviertel, © Stadt Jena

 

Der Bewohnerparkausweis berechtigt den Inhaber, in den dafür besonders gekennzeichneten Bereichen zu parken. Er wird auf Antrag an berechtigte Bewohner ausgegeben, gilt nur für ein bestimmtes Fahrzeug und wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt.

Jeder Bewohner hat nur Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Der Ausweis berechtigt nur zum Parken in der festgelegten Bewohnerparkzone.

Bild vom grünen Bewohnerparkausweis
Beispiel für einen Bewohnerparkausweis in Jena Zone III, © Stadt Jena

 

  • Während des Parkens ist der Parkausweis gut lesbar an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen, für das der Bewohnerparkausweis ausgestellt ist.
  • Der Parkberechtigte ist verpflichtet, den Verlust sowie Änderung des amtlichen Kennzeichens oder seiner Anschrift oder anderer für die Erteilung der Genehmigung maßgeblicher Umstände unverzüglich der ausstellenden Behörde mitzuteilen.
  • Manipulationen an Bewohnerparkausweisen gelten als Urkundenfälschung und können bestraft werden.
  • Bei Inanspruchnahme des Bewohnerparkausweises ist darauf zu achten, daß der übrige Verkehr nicht behindert wird. Das gilt insbesondere für Hilfs-, Rettungs- und ähnliche Fahrzeuge.
  • Durch den Parkausweis bleiben die übrigen Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung unberührt.
  • Bitte beachten Sie die Straßenreinigungszeiten und parken Ihr Fahrzeug zu diesen Zeiten nicht in den entsprechenden Straßen.