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Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ausfuhrkennzeichen dienen zur befristeten Zulassung für Fahrzeuge, die in Deutschland keinen Standort mehr haben und aus eigener Kraft dauerhaft ins Ausland verbracht werden sollen. Sie werden auch Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt.

Ausfuhrkennzeichen werden nur für im Inland befindliche Fahrzeuge zugeteilt. Für die Beantragung müssen Sie mit Hauptwohnung in Jena gemeldet sein bzw. der Firmensitz muss sich in Jena befinden. Sofern im Inland kein Wohnsitz bzw. kein Fimensitz vorhanden ist, so ist ein Empfangsbevollmächtigter mit Hauptwohnung in Jena zu benennen (siehe Downloads).

Ausfuhrkennzeichen werden auf der Grundlage einer bestehenden deutschen Betriebserlaubnis zugeteilt. Mit Zuteilung des Kennzeichens endet die deutsche Betriebserlaubnis.

Voraussetzungen der Zuteilung

  • Steuerpflicht: Seit 1.7.2010 sind Ausfuhrkennzeichen ab dem ersten Tag der Zuteilung steuerpflichtig. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt nach Angabe einer Single Euro Payments Area (sepa) Bankverbindung zum Einzug der Steuer. Verfügen Sie nicht über eine sepa-Bankverbindung, so muss durch den Antragsteller beim zuständigen Hauptzollamt die Steuer bar entrichtet werden. Die Festsetzung der Steuer erfolgt auf der Grundlage einer Kraftfahrzeugsteuererklärung. Diese ist beim zuständigen Hauptzollamt vorzunehmen. Bei der Zulassung ist der Steuerbescheid des Hauptzollamtes und die Einzahlungsbestätigung, sofern keine sepa-Bankverbindung vorhanden ist, vorzulegen.
  • bestehende Betriebserlaubnis des Fahrzeuges - gelöschte Fahrzeuge benötigen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO
  • gültige Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung oder ein Gutachten über die Untersuchung in diesem Umfang mit der Bestätigung der Verkehrssicherheit

Zulassungszeitraum

Ausfuhrkennzeichen werden für die Dauer des nachgewiesenen Versicherungsschutzes zugeteilt. Maximal beträgt der Zeitraum 1 Jahr. Der Zulassungszeitraum beginnt immer am Tag der Ausgabe des Kennzeichen und endet an dem im roten Feld angebenen Tag. Nach Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens dürfen damit versehene Fahrzeuge nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt oder abgestellt werden.

Zusätzlich zur neu auszufertigenden Zulassungsbescheinigung Teil I kann auch ein Internationaler Zulassungsschein beantragt werden (die Angaben werden dann in verschiedenen Sprachen beschrieben).

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • gültige Hauptuntersuchung (Original) bzw. Sicherheitsprüfung oder ein Gutachten über die Untersuchung in diesem Umfang
  • sepa-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer oder Nachweis über die entrichtete Kfz-Steuer
  • Versicherungsbestätigung (gelb)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • ggf. Formular Empfangsbevollmächtigter und Ausweiskopie des Bevollmächtigten

Hinweis eingeschränkter Betrieb im Zeitraum 26.03.-02.04.2025

Aufgrund einer Softwareumstellung im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025 bzw. bis 02.04.2025 kommt es zu Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes.

Eine Online-Terminvereinbarung ist für den Zeitraum 26.03. bis 31.03.2025 nicht möglich. Terminvereinbarungen für diesen Zeitraum können ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-3800 oder vor Ort erfolgen.

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen können im genannten Zeitraum aus technischen Gründen nicht angeboten werden.

Leistungen Zeitraum Einschränkung
Wohnung an-, um- und abmelden 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte beantragen und abholen 26. - 28.03.2025
PIN-Änderungen bei der Onlineausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte 26. - 28.03.2025
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte - Verlust erklären und Wiederauffinden 26. - 28.03.2025
Kfz-Zulassungsvorgänge, die im Vorfeld eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern (Adressänderungen von Privatpersonen) 26. - 28.03.2025
Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern 26. - 28.03.2025
Parkerleichterung und Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen 26. - 28.03.2025
Meldebescheinigung beantragen 26. - 28.03.2025
Führungszeugnis beantragen (bitte Führungszeugnis alternativ online beantragen) 26. - 28.03.2025
Melderegisterauskunft 26. - 28.03.2025
Onlineanträge, mit Ausnahme von i-Kfz 24.03. - 31.03.2025
Jenabonus beantragen oder verlängern 26.03. - 02.04.2025

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 28.03.2025.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch. Beachten Sie bitte den obigen Hinweis zum eingeschränkten Betrieb im Zeitraum 26.03. bis voraussichtlich 31.03.2025.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Zuteilung Ausfuhrkennzeichen 34,00 €
Bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fahrzeugdaten nicht im örtlichen Register verfügbar sind, zusätzlich 15,30 €
Ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung II erforderlich, zusätzlich 10,00 € - 20,00 €
Internationaler Zulassungsschein, zusätzlich 10,20 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

  • § 19 sowie § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 7 der Internationalen Verordnung über den Kraftverkehr (VOInt)
  • Anlage 4 Abschnitt 8 FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827