Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bewohner und (gemeinnützigen) Gewerbetreibenden der Postadresse Schenkstraße 21 haben Ihre regulären Stellplätze in einem Parkdeck, dessen Zufahrt über den Wenigenjenaer Platz erfolgt. Diese Zufahrt wird leider regelmäßig zugestellt durch kfz, deren Führer wahrscheinlich die Halteverbotssituation übersehen. Tatsächlich ist das Schild weit rechts neben der Straße installiert. Wir haben zur besseren Wahrnehmbarkeit ein großes Schild an der Einfahrt montiert, denn die jederzeitige Nutzbarkeit der Zufahrt ist u.a. auch deshalb besonders wichtig, weil ein ambulanter Pflegedienst hier sein Büro hat und körperbehinderte Klienten hier einfahren. Siehe zur Situation die Anlage.
Für die bessere Wahrnehmbarkeit der rechtlichen Regelung des Halteverbots möchten wir bitten zu prüfen, ob
- eine Zeichnung in dem betreffenden Bereich und
- ein Versetzen des Schildes an den Rand der Parktasche
möglich ist.
Vielen Dank und herzliche Grüße von
Steffen Schneider (GF des Pflegedienstes APP der Aktion Wandlungswelten)
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.930844017178, 11.600151032198
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Die Beschilderung wird nicht versetzt, da der Gehweg in der Breite nutzbar bleiben soll. Der Grundstückseigentümer muss das dort befindliche Lichtraumprofil wieder herstellen, sodass das Verkehrszeichen wieder deutlich erkennbar ist. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6894-2021, die neue ID ist: #6792-2021.
Kommentare
Das hätte ich auch übersehen…
PermalinkDas hätte ich auch übersehen, ggf. wäre hier eine Umgestaltung des Randstreifens sinnvoll.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25.10.2021 - 14:25
Übersehen...
Permalink"übersehen" ist als Ausrede für Fehlverhalten im ruhenden Verkehr eine denkbar schlechte Ausrede, da an Fahrer:innen regelmäßig höhere Anforderungen an Überprüfung von Park- und Haltevorschriften gestellt werden.
Anders ausgedrückt: gerade beim Parken ist es den Fahrzeugführenden zuzumuten, die Situation vor Ort eindeutig zu prüfen. Dies beinhaltet auch, ggfs. 100m zurück zu gehen und dort nach Verkehrszeichen zu "suchen". Was im vorliegenden Falle nicht nötig ist, da man sich am Haltverbot schon fast den Kopf stößt, wenn man nach dem Parken einmal ums Auto geht.
Den Betroffenen Anwohnern kann hier nur dazu geraten werden, die Verkehrsüberwachung/Pol zu kontaktieren, damit der Falschparker umgesetzt wird.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 27.10.2021 - 09:38
Antwort auf Das hätte ich auch übersehen… von Gast (nicht überprüft)
kosten der öffentlichen Hand?
Permalinkals Bürger der Stadt Jena kann ich die Probleme, die sich aus dem wiederholten Falschparken im gesamten Stadtgebiet ergeben, nur zu gut nachvollziehen.
Hier allerdings auf Kosten der öffentlichen Hand, somit unser aller Steuergelder, eine bestehende, erkennbare und korrekte Beschilderung umzugestalten, läuft völlig fehl.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25.10.2021 - 16:18
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, da er nicht unseren Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit entspricht.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.10.2021 - 16:52
Antwort auf kosten der öffentlichen Hand? von Gast (nicht überprüft)