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Die Stadt Jena versendet seit dem 01.01.2019 keine Straßenbaubeitragsbescheide mehr – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Wie Beiträge zu bezahlen sind

Die Stadt Jena versendet seit dem 01.01.2019 keine Straßenbaubeitragsbescheide mehr

Die erneuerte Bauersfeldstraße in Winzerla

Bis einschließlich zum 31.12.2018 hat der Kommunalservice Jena (KSJ) planmäßig Straßenbaubeitragsbescheide und Vorausleistungsbescheide auf den zu erhebenden Straßenbaubeitrag versendet. Seit dem 01.01.2019 ist dies nicht mehr der Fall.

Wie alle anderen Thüringer Kommunen verzichtet die Stadt Jena so vorerst auf Einnahmen durch die Umsetzung des § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG). Der Grund hierfür ist eine entsprechende Bitte der Landesregierung sowie eine Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen (GStB-Th), der den Bürgermeistern und Räten dies nahelegte. Zuvor hatte sich die rot-rot-grüne Landesregierung darauf festgelegt, die Erhebung von Abgaben für die Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen im Laufe dieses Jahres rückwirkend zum 01.01.2019 abzuschaffen.

Ein entsprechendes Gesetz soll im kommenden Frühjahr von den Regierungsfraktionen DIE LINKE., SPD und Bündnis’90/Grüne in den Thüringer Landtag eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, wie die Landesregierung mitgeteilt hat. Allerdings wird die Verfahrensweise in 2019 zu Einnahmeausfällen in den entsprechenden Haushalten und Wirtschaftsplänen der Kommunen führen – in Jena könnten dies im laufenden Jahr bis zu 750.000 Euro sein.

Zwar hat Rot-Rot-Grün verbindlich zugesagt, dass die Thüringer Städte und Gemeinden vollständig für diese Einnahmeausfälle entschädigt werden. Allerdings ist sowohl die Gesamthöhe (der GStB-Th geht von mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr aus) als auch die Verteilung der Gelder unklar. Außerdem sind solche Finanzmittel im Landeshaushalt 2019 noch nicht vorgesehen.

KSJ – Zu sehen ist die Straße Wenigenjenaer Ufer am Gries

Um einen sauberen Übergang zwischen den beiden Rechtssystemen zu erreichen, hat der KSJ noch bis Ende letzten Jahres für alle Straßen, bei denen die Herstellung abgeschlossen und die Schlussrechnung eingegangen ist, Straßenbaubeitragsbescheide verschickt und bei allen Erschließungsanlagen, die abgeschlossen werden konnten, die Schlussrechnung jedoch erst Anfang 2019 eingehen wird, Vorausleistungsbescheide zugestellt. Solche Bescheide waren von der Empfehlung, ab dem 01.01.2019 zunächst von einer Versendung von Beitragsbeschieden abzusehen, nicht betroffen.

Die Nicht-Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen bedeutet aber nicht, dass hierauf grundsätzlich verzichtet wird, sondern lediglich, „dass ab Januar 2019 keine Bescheide mehr verschickt werden. Wir machen sozusagen eine Erhebungspause,“ so Rainer Sauer als Abteilungsleiter für Beitragserhebung in Jena. Nach der aktuellen Rechtslage habe man maximal vier Jahre Zeit für eine Beitragserhebung.

Sobald der Landtag die Gesetzesänderung des ThürKAG verabschiedet hat, werde die Stadt Jena die neue Gesetzesregelung anwenden und auf eine Beitragserhebung komplett verzichten. Sofern sich Probleme mit dem beabsichtigten Gesetzgebungsverfahren zeigen würden, könne man immer noch die „pausierenden“ Bescheide versenden, erklärte Rainer Sauer. / SvM

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Harald F.

    Endlich setzen sich unsere Politiker durch! Danke an Herr Kuschel und die anderen, die sich für uns Bürger einsetzen. Auch wenn es andere Länder schon vorgemacht haben, kann Thüringen stolz auf die Abschaffung sein. Dann kann auch dieser Blog eingestellt werden. Auch gut.

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