Fahrzeugdaten ändern: Technik- oder Halterdaten
Änderungen der Halterdaten und technische Änderungen melden
Haben Sie technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen, müssen diese eingetragen werden.
Ebenso müssen Änderungen Ihrer persönlichen Daten bzw. der Daten des Unternehmens als Halter eines Fahrzeuges, zum Beispiel durch Namensänderung oder Umzug innerhalb Jenas, in die Fahrzeugpapiere dokumentiert werden. Die alleinige Änderung Ihrer Anschrift können Sie auch online beantragen.
Details
Wann müssen Änderungen der Fahrzeugdaten gemeldet werden?
Änderungen der Daten des Fahrzeughalters
Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, dass die persönlichen Angaben des Fahrzeughalters im Fahrzeugregister und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen sind. Kommt es zu einer Namens- oder Adressänderung, muss diese angegeben werden (§ 13 Abs. 1 FZV).
Technische Daten ändern
Wenn an Ihrem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, müssen diese in der Regel in das Fahrzeugregister und die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich, es sei denn, in den Dokumenten der Hersteller ist etwas Gegenteiliges vermerkt. Diese Anmerkungen finden Sie in der allgemeinen Betriebserlaubnis des Herstellers in Verbindung mit einem Gutachten gemäß §19 Abs. 3 StVZO.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen zur Änderung der Fahrzeugdaten
Änderung der Halterdaten beantragen
- Fahrzeugschein bzw. zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. zulassungsbescheinigung Teil II - Bei alleiniger Änderung der Anschrift wird dieses Dokument grundsätzlich nicht benötigt. Es sei denn, Sie sind noch im Besitz eines vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugbriefes, dieser muss im Rahmen der Änderung in eine zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden.
- Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (z. B. TÜV) (Original)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads) aus denen die jeweiligen Änderungen hervorgehen
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige bei Änderung der Geschäftsadresse (siehe Downloads)
Änderung technischer Daten beantragen
- Fahrzeugschein bzw. zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. zulassungsbescheinigung Teil II - Bei Vorhandensein eines vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugbriefes, muss dieser in eine zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden.
- allgemeine Betriebserlaubnis des Anbauteils / Gutachten / Herstellerbescheinigung (Dokumente, in denen die Änderung oder Korrektur bzw. Anbauabnahme dokumentiert werden)
- Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung (Original)
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Eintragung der Änderung und Ausstellung neue zulassungsbescheinigung Teil I | 11,40 € |
Wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind | 15,30 € |
Ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich | 10,00 € - 20,00 € |
Die zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um 0,30 € pro verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |