Jugendschöffen gesucht
Die Stadt Jena sucht Jugendschöffen für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera.
Für dieses Amt können sich Personen bewerben, die in Jena wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des intensiven Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Weitere Informationen sind hier zu finden: https://service.jena.de/de/schoeffenwahl-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-und-richter-der-strafrechtspflege
Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt sein und über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen, so Diana Kölbel vom Fachdienst Recht der Stadt Jena. Die Erfahrung in der Jugenderziehung kann in der praktischen Jugendarbeit erworben worden sein. Eine solche Qualifikation kann sich auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit ergeben.
Interessenten können sich noch bis zum 31. März 2023 unter Verwendung des ebenfalls auf der verlinkten Seite zu findenden Formulars bewerben.
Am 10. März 2023, 18:00 bis 19:30 Uhr wird es für Interessierte eine entgeltfreie Informationsveranstaltung »Verantwortung übernehmen – Schöffe werden!« der Volkshochschule Jena, Grietgasse 17a, 07743 Jena in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands e.V. (VERM) und dem Fachdienst Recht der Stadt Jena geben. Um Voranmeldung unter Tel. 00 36 41 - 49 82 00 oder E-Mail volkshochschule@jena.de wird gebeten.