Schutzgebiete - Bau- und andere Vorhaben beantragen
Bauvorhaben, Veranstaltungen oder andere Maßnahmen, die ganz oder teilweise in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen geplant sind, bedürfen einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Details
Jena verfügt aufgrund der geologischen und topografischen Situation über einen einzigartigen und vielfältigen Naturraum, den es zu bewahren gilt. Einige Teile des Stadtgebietes stehen daher unter speziellem Schutz. Insbesondere die Hanglagen und Waldgebiete sind teilweise großräumig als europäische Schutzgebiete (EU-SPA, FFH) sowie als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete (NSG, LSG) ausgewiesen.
Auch kleinere Flächen und Objekte im Stadtgebiet wurden unter besonderen Schutz gestellt. Einen Überblick über die Schutzgebiete und -objekte in Jena erhalten Sie in der Übersichtskarte unter Downloads.
In Schutzgebieten sind bestimmte Handlungen verboten oder eingeschränkt. Den jeweiligen Schutzzweck und die Verbote in Naturschutzgebieten regeln die dazugehörigen Rechtsverordnungen, welche ebenfalls als Download zur Verfügung stehen.
Unterlagen
Mit dem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung sind folgende Unterlagen zu übergeben:
- Bezeichnung der Veranstaltung/ des Vorhabens
- Lageplan, aus dem Art und Umfang des Vorhabens hervorgeht
- Ortsangabe/ -beschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück, evtl. Koordinaten oder Kartenausschnitt)
- Zeitpunkt/ -raum (Datum, Uhrzeit von/ bis)
- Beschreibung des Vorhabens (Angaben zu Art der Aktivitäten, Anzahl der beteiligten Personen, Beaufsichtigung, Begründung etc.)
- Flächenbeanspruchung (Nutzung von Wiesen-/ Waldflächen, Wegen, Beanspruchung von Flächen/ Wegen mit Fahrzeugen)
- Beteiligung der Flächeneigentümer/ -verwalter/ Nutzungsberechtigten
- gültige befristete Befahrgenehmigung (ggf. Beantragung beim Stadtforst mit Angaben zu Fahrzeug-Typ/ -kfz/ -halter)
Der Antrag ist unterschrieben bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Timpe | Sachbearbeiter Schutzgebiete, -objekte, Biotopschutz |
E-Mail: christian.timpe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5273 Fax: 0049 3641 49-5255 |