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OTZ Artikel zu Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen – Straßenbaubeiträge
Allgemein

OTZ Artikel zu Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

JEZT - OTZ Artikel - Erfolg bei Strassenausbaubeitraegen - Abbildung © Mediengruppe ThueringenEin Leser unseres Blogs hat uns dankenswerterweise den obigen Artikel aus der OTZ zugeschickt, mit der Bitte, etwas hierzu zu schreiben:

Das Thema der „Unbestimmtheit der aktuellen Satzung“  haftet den wiederkehrenden Beiträgen nach § 7a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) im Freistaat seit langem an. Das ist bei den „normalen“ Ausbaubeiträgen nach § 7 ThürKAG anders, denn hier sind Gesetzeslage und Mustersatzungen seit Mitte der 1990er Jahre im Einklang.

Die benannte „Unbestimmtheit“ hat im weitesten Sinne etwa zu tun mit der Abgrenzung einzelner Abrechungseinheiten nach § 7a ThürKAG. Solches ist ein spezielles Problem Wiederkehrender Beiträge, da es nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes keine Abrechnungseinheiten (= Ortsteile, Gewerbegebiete etc.) gibt, sondern die, jeder einzelnen Verkehrsanlage klar zuzurechnenden, Abrechungsgebiete links und rechts der Straße.

Hieraus ein allgemeines Problem der „Angreifbarkeit“ von Beiträgen zu konstruieren, verbietet sich allein schon deshalb, weil jährlich wiederkehrende Beiträge eben etwas anderes sind als die (relativ) einmaligen Ausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG. Deshalb spricht Herr Ohm vom VDGN ja auch davon, wie „angreifbar die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen sei und dem ist voll und ganz zuzuzpflichten.

Dies ist auch mit ein Grund, weshalb in Jena seit 1991 die herkömmlichen Straßenbaubeiträge erhoben werden. Ebenso ist für uns die rückwirkende Erhebung von Beiträgen bis in die 1990er Jahre hinein kein Thema, denn solche Beiträge sind seit 1992 kontinuierlich erhoben worden; nur die aktuell anstehenden Straßenherstellungen sind bei der Stadt Jena Gegenstand eine möglichen Beitragserhebung. /     RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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