Plakatierung und Werbeanlagen
Die Anbringung von Werbemedien im öffentlichen Verkehrsraum übersteigt den Gemeingebrauch und stellt eine Sondernutzung dar.
Details
Werbemedien im öffentlichen Raum
- Plakate Größe DIN A1
- Veranstaltungswerbung
- Werbebanner
- Lichtmastwerbung (wegweisende Werbung mittels festem Rahmensystem)
- Firmenreklame
- Fahrradständer
- Tabak- und Warenautomaten
- außerdem die Werbeanlagen der Firma Ströer (u. a. mit Werbepaket für die Stadt Jena)
Eine Sondernutzung der aufgeführten Werbearten bedarf der Erlaubnis durch das Sachgebiet Straßenverwaltung im Kommunalservice Jena.
Plakate
Der maximale Werbezeitraum für Plakate beträgt in der Stadt Jena 14 Tage. Dabei ist darauf zu achten, dass maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit der Werbung begonnen werden darf.
Plakate müssen mit Prüfetiketten versehen werden, welche dem Erlaubnisnehmer mit der Genehmigung zugehen.
Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit eines Vereines ist der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes dem Antragsformular beizulegen.
Der Kommunalservice Jena ist nur für die Antragsbearbeitung zuständig. Alles Weitere, wie die Standortwahl und die Anbringung, sind Aufgabe des Antragstellers.
Lichtmastwerbung
Bei der wegweisenden Werbung an Lichtmasten der Stadt Jena ist bei Antragstellung der Wunschstandort der Werbeanlage anzugeben. Dieser wird überprüft. Sollte der Wunschstandort nicht vakant sein, wird ein Ersatzstandort vorgeschlagen.
Ablauf/Fristen
Anträge auf Sondernutzung sind gemäß Sondernutzungssatzung rechtzeitig, jedoch mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.
Unterlagen
- Antragsformular
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes (trifft auf Gemeinnützige Vereine zu als Nachweis der Gemeinnützigkeit)
Öffnungszeiten
Persönliche Termine sind grundsätzlich vorab telefonisch unter Tel. 0049 3641 4989-158 zu vereinbaren.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Plakate Größe DIN A1 |
Besonderheit für gemeinnützige Vereine: Diese erhalten 30 Plakate pro Kalenderjahr für maximal 14 Tage gebührenfrei. Plakate über dieses Freikontingent hinaus erhalten eine Gebührenminderung von 50 % zum regulären Satz, d. h. derzeit 0,60 € pro Stück/Tag. |
Veranstaltungswerbung an Bauzäunen oder Ähnlichem |
Die Berechnung erfolgt nach Straßenkategorie. |
Lichtmastwerbung |
Trägerplatte und Montage der Werbung sind dabei nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach Straßenkategorie. |
Gebühren: Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis und deren Berechnung sind in der Satzung der Stadt Jena über die Erhebung von Sondernutzgebühren festgelegt.
Verwaltungskosten: Für das Erteilen einer Genehmigung werden Verwaltungskosten entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Sondernutzungssatzung der Stadt Jena
- Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Jena
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
- Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Plakatierung / Werbeanlagen | Sondernutzung Kommunalservice Jena |
E-Mail: plakatierung@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-158 Fax: 0049 3641 4989-189 Raum: 1. OG |