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Ich stimme zu, dass die Führung(!) des Radverkehrs hier nicht stringent erfolgt.
Aber Verwirrung liegt eher in der Unkenntnis der StVO, auch bei der Meldenen Person.

die "Radwege" der obigen Meldung sind allesamt Gehwege. Mit Freigabe für den Radverkehr. In Schrittgeschwindigkeit.

Wo mit dem Rad gefahren werden darf, ergibt sich aus der StVO.
Wenn ein Weg nicht als Radweg beschildert oder erkenntlich ist, handelt es sich um einen Gehweg.

stadtauswärts
im Abschnitt Scharnhorststr - Altenburger Straße
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg

im Abschnitt Altenburger - Stifterstr
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg
- rechter Gehweg, Schrittgeschwindigkeit

im Abschnitt Stifterstr - Egelsee
- Fahrbahn
- linker(!) Geh- und Radweg

im Abschnitt Egelsee - Steinbach
- Fahrbahn
- rechter Gehweg, Schrittgeschwindigkeit

Alle erwähnten Optionen sind entweder beschildert (Radfahrer frei / Gehweg, Radfahrer frei) oder ergeben sich aus der StVO (Fahrbahn). Keine der erwähnten Führungsformen ist verpflichtend. Es muss nicht auf der Fahrbahn gefahren. Es muss nicht auf dem linken Geh- und Radweg gefahren werden, es muss nicht auf dem freigegebenen Gehweg gefahren werden.

Dennoch täte der Fachdienst gut daran, hier einheitliche und sichere Radverkehrsführung (also Fahrbahn) deutlicher kenntlich zu machen.
Und da ist das Problem der widersprüchlichen Anordnung zw. Fahrtrichtung stadteinwätrs und stadtauswärts noch gar nicht thematisiert :)

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