Nicht vergessen: Abrechnung der Schülerbeförderungsleistungen 2022/2023
Am 07.07.2023 endet das Schuljahr 2022/2023.
Eltern, die für das dann abgelaufene Schuljahr einen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungsleistungen haben, müssen nach Ablauf des Schuljahres und bis spätestens 31.08.2023 die entstandenen Kosten nachweisen.
Bitte verwenden Sie hierfür den Nachweis zur Auszahlung den Sie unter downloads finden. Senden Sie alle Nachweise sowie den ausgefüllten Bogen dann bitte an:
Stadt Jena
FD Jugend und Bildung
Schulverwaltung
Am Anger 13
07743 Jena
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