Einreise zwecks beruflicher ausbildung
Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen ausbildungsmarkt. Für Ihre Einreise benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum.
Möchten Sie eine ausbildung beginnen, beantragen Sie ein Visum für Erwerbstätigkeit nach § 18 bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland. Das Visum wird erteilt, wenn Sie bereits das ausbildungsangebot eines deutschen Unternehmens vorweisen können. Ihre Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht von denen deutscher Auszubildender unterscheiden.
Für Ihr Visum müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt während der ausbildung gesichert ist. Bei einer schulischen Berufsausbildung benötigen Sie zusätzlich ein Einladungsschreiben der Schule oder einer Gastfamilie mit der Bestätigung, dass für Ihre Unterbringung und Verpflegung gesorgt ist.
Neben Ihrer schulischen oder betrieblichen ausbildung dürfen Sie auch 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die nichts mit Ihrer ausbildung zu tun hat. In Deutschland dann hängt die Vergabe eines Aufenthaltstitels in den meisten Fällen davon ab, ob die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmt.