§ 32 Abs. 1 StVO schreibt eindeutig vor: "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen."
Aber man muss als Unternehmen in Jena wohl nur groß genug sein und dann kann man offenbar tun und lassen was man will, ohne dass sich die zuständigen Stellen darum scheren.
Die Meldung ist jetzt zwei Wochen alt, der Zustand ist immer noch der selbe bzw. er wird mit jedem Regentag schlimmer, aber hier wird nicht einmal darauf reagiert, geschweige denn eine Lösung veranlasst.
§ 32 Abs. 1 StVO schreibt…
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