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Deutsch lernen

Eine neue Sprache lernen Sie am besten dort, wo sie lebendig ist. Dass Sie die deutsche Sprache beherrschen, ist Voraussetzung für eine gelungene Integration. Ihre Sprachkenntnisse verschaffen Ihnen Zugang zu neuen Bekanntschaften, zum kulturellen Austausch und zu neuen Erfahrungen.

Wer möglichst rasch und motiviert Deutsch erlernt, findet sich nachweislich schneller im neuen Alltag zurecht. Sie finden besseren Zugang zu relevanten Informationen und haben einen erheblichen Vorteil beim Einstieg in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Auch wenn ein Sprichwort besagt „Deutsche Sprache, schwere Sprache!“ - nur Mut, es lohnt sich!

Die Niveaustufen der Kurse zum Erwerb der deutschen Sprache werden mit A1 für Anfänger bis C2 für das höchste sprachliche Niveau angegeben.

Die Buchstaben A, B und C werden folgendermaßen übersetzt:

  • A1 und A2 belegen, dass Sie die deutsche Sprache elementar verwenden können.
  • B1 und B2 bestätigen die selbständige Verwendung der Sprache.
  • C1 bescheinigt ein fortgeschrittenes Kompetenzniveau und C2 die nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung.

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Wenn Sie ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen, müssen Sie oft umfangreiche Deutsch-Kenntnisse nachweisen. Ihre zukünftige Hochschule wird von Ihnen den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) oder die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) als Sprachnachweis verlangen. Den TestDaF können Sie bereits in Ihrem Heimatland absolvieren.

Vorbereitende Deutsch-Sprachkurse werden mitunter direkt an den Hochschulen angeboten. Auch der Besuch eines Studienkollegs bereitet Sie auf die sprachlichen Anforderungen des Studiums vor.

Wenn Sie sich für ein internationales Studium bewerben, müssen Sie möglicherweise keine Deutschprüfung absolvieren, stattdessen aber meist umfangreiche Englisch-Kenntnisse nachweisen.

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Auch im Beruf sind gute Sprachkenntnisse unabdingbar. Je besser Sie die deutsche Sprache beherrschen, desto vorteilhafter sind Ihre Aussichten auf einen schnellen Einstieg in die Erwerbstätigkeit.

Je größer die nötigen Qualifikationen für Ihren Beruf sind, desto höhere Anforderungen werden an Ihre Deutschkenntnisse gestellt. In bestimmten Gesundheitsberufen bspw. muss Ihr Sprachniveau bei mindestens B2+ liegen.

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen, bietet Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berufsbezogenen Deutschsprachkurse als Aufbaukurse an, um Ihre Qualifizierung für den Arbeitsmarkt weiter zu verbessern.

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Die Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen sind abhängig von Ihren Sprachkenntnissen. Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG müssen Sie das Kompetenzniveau B1 nachweisen.

Auch für eine Einbürgerung ist ein B1-Zertifikat Voraussetzung. Bei einem Antrag auf ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht für Kinder sowie für einen Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche werden ebenfalls B1-Kenntnisse verlangt.

Die Sprachkenntnisse C1 können in besonderen Fällen eingefordert werden, wenn über eine Aufenthaltserlaubnis für integrierte Kinder geduldeter Ausländer entschieden wird oder es um eine Aufenthaltserlaubnis bei Kindernachzug geht.

Es ist natürlich nicht nur für Sie wichtig, die deutsche Sprache zu beherrschen. Kommen Ihre Familienangehörigen nach Deutschland, dürfen diese im Alltag nicht von Ihren Sprachkenntnissen abhängig sein. Deshalb brauchen alle Familienmitglieder ausreichend gute Deutsch-Kenntnisse.

Das Sprachniveau A1 benötigen

  • Ehegatten von Deutschen für eine Aufenthaltserlaubnis,
  • Ehegatten von Ausländern für eine Aufenthaltserlaubnis sowie
  • Familienangehörige von Deutschen für eine Niederlassungserlaubnis.

Wenn Sie selbst kein Deutscher sind und Ihr Ehegatte ebenfalls nach Deutschland kommt, muss dieser auch an einem Integrationskurs teilnehmen.

Kinder finden im direkten Kontakt zu deutschsprachigen Gleichaltrigen schnellen Zugang zur neuen Sprache und lernen Deutsch innerhalb kürzester Zeit.

Sie unterstützen Ihr Kind, indem Sie ihm einen schnellen Zugang zu Betreuungseinrichtungen gewähren. Kindergärten und Kitas in Jena sind optimal auf die Aufnahme und Integration fremdsprachiger Kinder eingestellt.

Auch Sie als Eltern erhalten Sprachunterstützung, wenn es um die Betreuung Ihrer Kinder geht. Wenn Ihre eigenen Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend sind, können Dolmetscher zu ersten Terminen in den Einrichtungen, zu Entwicklungsgesprächen oder Eltern-Lehrer-Gesprächen hinzugezogen werden.

Ältere Kinder besuchen so schnell wie möglich eine Schule. Je nach Stand ihrer Deutschkenntnisse können Sie sofort am Unterricht teilnehmen oder erst ihre Sprachkenntnisse vertiefen. Die Schulen richten spezielle Klassen ein, die in Begleitung besonders qualifizierter Lehrer intensiv Deutsch als Zweitsprache lernen, sogenannte DAZ-Klassen. Daneben gibt es weitere Angebote zum Sprachunterricht.

Die Bildungseinrichtungen in Jena werden sowohl beratend als auch mit konkreten Angeboten unterstützt, bspw. von der Fachstelle Interkulturelle Öffnung oder dem Verein Kindersprachbrücke.

Bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln wird oft die Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgesprochen, mitunter die Erlaubnis. In beiden Fällen sollten Sie unbedingt von der Teilnahme Gebrauch machen.

Auch als EU-Bürger, der keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs hat, können Sie einen entsprechenden zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Integration (BAMF) stellen, wenn Ihr Deutsch noch nicht besonders gut ist.

In dem Kurs wird neben der Sprache grundlegendes Wissen zur Kultur, Geschichte und Rechtsordnung in Deutschland vermittelt. Nicht jeder Deutsch-Lernkurs ist deshalb auch ein Integrationskurs.

Sie erfüllen die Teilnahmepflicht nur in einem Kurs, der vom BAMF zugelassen ist. Dieses informiert detailliert zu Kursarten, Inhalt, Aufbau und Dauer und den zertifizierten Integrationskursträgern.

Viele Bildungseinrichtungen, die vom BAMF zertifizierte Integrationskurse ausrichten, bieten Interessierten auch ohne offizielle zulassung die Teilnahme an anderen Sprachkursen an.

Kosten

Wenn Sie von der Ausländerbehörde einen Berechtigungsschein ausgestellt bekommen haben, melden Sie sich damit bei einem Integrationskurs-Anbieter in Ihrer Nähe an. Sie können den Kursanbieter frei wählen.

Das BAMF entscheidet anhand Ihres Einkommens, ob Sie den Kurs selbst bezahlen, kostenfrei besuchen können oder beispielsweise einen Eigenanteil von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde tragen.

Falls Sie keinen Berechtigungsschein erhalten, können Sie einen Antrag auf zulassung zum Integrationskurs beim BAMF stellen. Wenn dieser genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Berechtigungsschein direkt vom BAMF.

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