<p>Vielen Dank für den Hinweis/ ihre Anmerkung, welche wir gern zur Kenntnis nehmen. Da es sich hierbei um einen Tatbestand des fließenden Verkehrs handelt, obliegt die Zuständigkeit bei der Polizei.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
<p>Vielen Dank für den Hinweis/ ihre Anmerkung, welche wir gern zur Kenntnis nehmen. Da es sich hierbei um einen Tatbestand des fließenden Verkehrs handelt, obliegt die Zuständigkeit bei der Polizei.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
Vielen Dank...
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