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Gewerbliches / industrielles Abwasser - Einleitung

Die Einleitung gewerblicher / industrieller Abwässer in ein Gewässer (Direkteinleitung) bzw. in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) bedarf der Erlaubnis bzw. der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

Für die Einleitung von Abwasser aus den Herkunftsbereichen des

  • Anhanges 49 der AbwV - "Mineralölhaltiges Abwasser"
  • Anhanges 50 der AbwV - "Zahnbehandlung" (Amalgamabscheider)
  • Anhanges 52 der AbwV - "Chemischreinigung"
  • Anhanges 53 der AbwV - "Fotografische Prozesse"
  • sowie aus baurechtlich zugelassenen Abwasseranlagen 

in die öffentliche Kanalisation kann der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Anzeige bei der Wasserbehörde ersetzt werden.

Für die Beantragung der Einleitung in ein Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation nutzen Sie bitte die auf dieser Seite bereitgestellten Downloads und füllen die zutreffenden Felder aus.

Das ausgefüllte Download ist mit folgenden Angaben und Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  • Art, Zweck und Umfang des Vorhabens
  • Art, Herkunft, Menge und stoffliche Belastung des Abwassers in l/s, m3/h, m3/d, m3/a), bei Chargenbetrieb zusätzlich die maximale Menge einer Charge und das Einleitungsregime mit Mengenangaben
  • Zuordnung des Abwassers zu einem Anhang der Abwasserverordnung und Nachweis der Einhaltung der Punkte B, C (bei Einleitung in ein Gewässer), D, E und F des Anhanges bzw. Begründung des Nichtzutreffens bestimmter Anforderungen
  • Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstige Stoffen, die in der Produktion verwendet oder erzeugt werden
  • Ort des Abwasseranfalls, Zusammenführung von Abwasserströmen, Darstellung als Fließschema
  • Abwasseranlage und -behandlung sowie Gründe für die wahl des Behandlungsverfahrens und der Betriebsweisen
  • Eigenkontrolle der Abwassereinleitung und -anlagen gemäß ThürAbwEKVO
  • Kanalisation und Sonderbauwerke (Pumpwerke, Schächte usw.)
  • bei Einleitung in ein Gewässer: Einleitstelle und bauliche Ausführung des Einleitbauwerks
  • Angabe, ob und wenn ja, welchem Bereich der 4. BImSchV das Vorhaben zuzuordnen ist

Planunterlagen

  • Übersichtslageplan, M 1 : 25 000 oder 1 : 10 000
  • Detaillageplan
  • Auszug aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • Entwässerungsplan
Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
  • Abwasserverordnung (AbwV)
  • Thüringer Indirekteinleiterverordnung (ThürIndEVO)
  • Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung (ThürAbwEKVO)
  • Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImschV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Pöhlmann

Sachbearbeiter gewerbliches Abwasser

Team Gewässer / Boden / Abfall

E-Mail: christian.poehlmann@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5285

Standort

Team Gewässer / Boden / Abfall (Untere Wasserbehörde)

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland