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Sehr geehrtes Mängelmelder-Team,
der zitierte, aber nicht angebene Artikel aus der ZEIT stammt aus 2018 und hat mit dem hier betrachten Abschnitt leider gar nichts zu tun.

Denn in der Erfurter Straße handelt es zw. Einmündung Humboldtstr bis Einfahrt Klinik um einen reinen Gehweg, der für Rad Fahrende mit Zusatzzeichen 1022-10 zur Benutzung freigegeben ist.
Dazu aus der StVO, genauer: Anlage 2, dort zu Zeichen 239 (Gehweg), Satz 2:
"Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

Darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Immer. Ganz egal, ob dort nun 100 Bürger:innen flanieren oder nachts um 3 niemand zu Fuß unterwegs ist. Immer Schrittgeschwindigkeit.

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