Versammlungen / Demonstrationen anzeigen
- Versammlungen bedürfen keiner Genehmigung. Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes (GG) als Grundrecht garantiert. Versammlungen / Kundgebungen unter freiem Himmel sind allerdings anmeldepflichtig.
- Bei geplanten Demonstrationen (Aufzügen) besteht grundsätzlich Anmeldepflicht.
Details
Versammlungsfreiheit
Aus Art. 8 Abs. 1 GG ist ersichtlich, dass es sich um ein Bürgerrecht handelt:
- Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Folglich können sich nur deutsche Staatsbürger auf Art. 8 Abs. 1 GG berufen. Ausländer dürfen sich auf Grundlage der allgemeinen Handlungsfreiheit (abgeleitet aus Art. 2 GG + Art. 11 EMRK) versammeln.
Anmeldepflicht für Versammlungen / Kundgebungen unter freiem Himmel
Einschränkungen der grundsätzlichen Versammlungsfreiheit ergeben sich in erster Linie aus dem Versammlungsgesetz. Das Versammlungsgesetz sieht für Versammlungen / Kundgebungen unter freiem Himmel regelmäßig eine Anmeldepflicht vor.
Demonstration (Aufzug)
Wer eine Demonstration (Aufzug) unter freiem Himmel beabsichtigt, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlungsbehörde (Team Kommunale Sicherheit) anzumelden (§ 14 Abs.1 VersG). Es besteht also Anmeldepflicht.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Wick | Fachdienstleiter Fachdienst Kommunale Ordnung |
E-Mail: versammlungen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2505 Fax: 0049 3641 49-2532 Raum: 01.01_25 |