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Flächenverwaltung
Willkommen in der Abteilung Flächenverwaltung.
Wir sind zuständig für:
- den Erwerb von Grundstücken für die Stadt Jena
- die Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes
- den Abschluss von Bauerlaubnisverträgen
- die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen
- die Gewährung von Nutzungsrechten über städtische Grundstücke
Flächenverwaltung
07749 Jena
Deutschland
Die Flächenverwaltung ist zuständig für den Erwerb von Grundstücken für verschiedene Zwecke wie Straßenbau, Waldwirtschaft, Umweltschutz und Stadtplanung. Das Hauptaugenmerk liegt auf der sorgfältigen Vorbereitung notarieller Verträge, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt werden. Wir führen umfangreiche Recherchen durch, um die Eignung und Verfügbarkeit potenzieller Grundstücke zu überprüfen. Zudem kümmert sich die Flächenverwaltung um die Lösung grundbuchrechtlicher Hindernisse, damit der Kauf reibungslos verläuft.
Wir legen großen Wert darauf, die Flächen so zu erwerben, dass sie den Anforderungen und Zielen der jeweiligen Projekte entsprechen. Deshalb arbeiten wir eng mit den zuständigen Fachabteilungen zusammen, um sicherzustellen, dass die Flächen optimal für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden können.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Beauftragung von Grundstücksvermessungen und Grenzfeststellungen, um genaue Grundstücksgrenzen festzulegen, Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren und um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Flächenverwaltung ist außerdem verantwortlich für den Ankauf von Straßengrundstücken bzw. Teilflächen davon, die sich nicht im Eigentum der Stadt Jena befinden. In diesem Zusammenhang führen wir Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und erwerben die Grundstücke für die Stadt Jena per notariellem Kaufvertrag, sobald eine Einigung erzielt wurde.
Durch unsere gewissenhafte Arbeit tragen wir maßgeblich zum erfolgreichen Erwerb und zur Nutzung von Grundstücken bei, die für wichtige infrastrukturelle, ökologische und städtebauliche Projekte von entscheidender Bedeutung sind.
Die Abteilung Flächenverwaltung ist für die Geltendmachung und Abwicklung der gesetzlichen Vorkaufsrechte der Stadt Jena zuständig.
Grundsätzlich gilt, dass Gemeinden nicht für jeden Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht zusteht, wie es häufig verbreitet wird. Von den ca. 500 Kaufverträgen, die jährlich der Abteilung Flächenverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden, besteht ein Vorkaufsrecht nur in max. 5% der Fälle und nur bei ca. 5 Fällen wird das Vorkaufsrecht dann tatsächlich ausgeübt.
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist aktuell nur geregelt im Baugesetzbuch, im Thüringer Denkmalschutzgesetz, im Thüringer Waldgesetz, im Thüringer Naturschutzgesetz und im Thüringer Wassergesetz. Es ist so ausgestaltet, dass die Gemeinden nach einer Prüffrist von 2 oder 3 Monaten einen Bescheid erlassen oder ein Negativzeugnis erstellt haben müssen. In dieser Zeit ruht der Vollzug des Kaufvertrages. Diese Frist wird in den meisten Fällen aber nicht benötigt.
Nach gründlicher Prüfung entscheidet die Stadt Jena, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Im Falle der Ausübung, wird durch die Abt. Flächenverwaltung für die Stadt Jena ein Bescheid erstellt. Damit erwirbt die Stadt Jena das Grundstück oder Teilflächen davon zu den zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarten Bedingungen. Da es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, kann der Bescheid von einem der Kaufvertragsparteien mit einem Widerspruch angefochten und damit eine rechtliche Überprüfung eingeleitet werden.
Falls die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt oder gar kein Vorkaufsrecht besteht, stellt die Abteilung Flächenverwaltung das Negativzeugnis unmittelbar an den Notar aus. Erst mit diesem Zeugnis legt der Notar den Kaufvertrag dem Grundbuchamt zur Eigentumsumschreibung vor.
Die Abteilung Flächenverwaltung ist für alle rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes zuständig. Dazu gehören die Kommunikation und Verhandlung mit den Beteiligten, die Abwicklung des notariellen Erwerbs und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
Wenn beispielsweise für den Bau einer Straße in Jena Grundstücke oder Grundstücksteile benötigt werden, die sich nicht im Besitz der Stadt befinden, kann es erforderlich sein, einen Bauerlaubnisvertrag abzuschließen. Die Baumaßnahmen dienen in der Regel der Erweiterung und Verbesserung der städtischen Infrastruktur, um den Bedürfnissen der Allgemeinheit gerecht zu werden.
Der Bauerlaubnisvertrag regelt, dass die Stadt Jena die betreffenden Grundstücke oder Grundstücksteile während der Bauzeit für ihre Baumaßnahme nutzen darf. Dies ermöglicht es der Stadt, ihre Infrastrukturprojekte durchzuführen, um beispielsweise den Verkehrsfluss zu verbessern, neue Verbindungswege zu schaffen oder Brücken zu bauen.
Der Vertrag zielt darauf ab, sowohl den Interessen der Stadt Jena als auch den Belangen des Vertragspartners gerecht zu werden. Er bietet dem Vertragspartner die Sicherheit, dass er durch das Bauvorhaben keine Nachteile erleidet und angemessen entschädigt wird.
Unsere Abteilung ist auch für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für städtische Grünanlagen zuständig. Ob es sich um veranstaltungen, Baumaßnahmen oder andere Aktivitäten handelt, wir prüfen Anträge sorgfältig und erteilen Genehmigungen, um sicherzustellen, dass die Nutzung unserer Grünanlagen im Einklang mit der Grünflächensatzung der Stadt Jena steht.
Öffentliche Grünflächen in einer Großstadt haben neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen auch Erholungs- und Freizeitfunktionen für verschiedene Nutzergruppen. Damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden.
Wir sichern den Erholungs- und Freizeitwert von Grünanlagen und führen die unterschiedlichen, teils widerstreitenden Interessen der Nutzer zu einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich.
Als Flächenverwaltung sind wir verantwortlich für die Vergabe von Nutzungsrechten an städtischem Grundbesitz an Privatpersonen und Unternehmen. Dies geschieht hauptsächlich dann, wenn ein Baugrundstück keine direkte Anbindung an eine öffentliche Straße hat und der Zugang über städtischen Besitz erfolgt. Darüber hinaus sind Gestattungsverträge oder Dienstbarkeiten oft erforderlich für die Verlegung von Leitungen, die Einhaltung von Abstandsflächen oder bei Überbauung von städtischem Grundbesitz. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist es häufig notwendig, dass wir auch eine inhaltsgleiche Baulastverpflichtung gegenüber der Baubehörde abgeben.
Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Stadt Jena zu vertreten und sicherzustellen, dass der städtische Grundbesitz ordnungsgemäß genutzt wird. Dazu schließen wir in der Regel entgeltliche Gestattungsverträge ab, die die Bedingungen für die Nutzung des städtischen Grundbesitzes festlegen. Diese Vereinbarungen umfassen Aspekte wie die Dauer der Nutzung, das erlaubte Nutzungsspektrum, die Übernahme von Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten sowie die finanzielle Nutzungsentschädigung.
Vor Vertragsabschluss stimmen wir die geplante Nutzung mit verschiedenen Fachabteilungen innerhalb der Stadtverwaltung ab. Dies umfasst die Prüfung der städtebaulichen Verträglichkeit, den Umweltschutz und die Koordination mit den zuständigen Verkehrsbehörden. Wir agieren als Schnittstelle zwischen den Abteilungen und stellen sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vor Vertragsabschluss eingeholt werden.
In manchen Fällen benötigt die Stadt auch Nutzungsrechte an Grundstücken, die nicht im Besitz der Stadt sind. In solchen Situationen verhandeln wir mit den jeweiligen Eigentümern und schließen entsprechende Vereinbarungen ab.
Darüber hinaus sind wir für die Verwaltung bestehender Nutzungsvereinbarungen zuständig. Dies beinhaltet die Überwachung der Vertragsbedingungen, die Abwicklung von Zahlungen sowie die Bearbeitung von Vertragsänderungen oder -verlängerungen.
Unser Ziel als kommunale Liegenschaftsverwaltung besteht darin, die Nutzung des städtischen Grundbesitzes zu koordinieren und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den städtischen Zielen und Vorschriften erfolgt. Durch den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen innerhalb der Stadtverwaltung tragen wir dazu bei, dass der städtische Grundbesitz ordnungsgemäß und nachhaltig genutzt wird.
Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte (BRW) werden alle zwei Jahre an Hand von Grundstücksverkäufen, aber auch unter Berücksichtigung des Baulandpreisnieveaus vergleichbarer Gebiete vom Gutachterausschuss ermittelt und in eine Richtwertkarte eingetragen. Diese Richtwertkarte liegt beim Gutachterausschuss zur Einsicht aus. Eine Bodenrichtwertauskunft ist auch telefonisch möglich. Seit 2011 ist es für jeden mit Internetanschluss möglich, die Bodenrichtwerte für ganz Thüringen selbst - online einzusehen unter www.bodenrichtwerte-th.de
Der BRW ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der BRW bezieht sich auf ein Grundstück, dessen wertbeeinflussende Umstände für diese Bodenrichtwertzone typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Richtwertgrundstück - wie z. B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Vekrehrswertes vom BRW.
Kontakt:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Link: https://tlbg.thueringen.de
Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsfverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften und der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert eines Grundstückes kann von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern und vom Gutachterausschuss beim Katasteramt in einem Gutachten ermittelt werden. Weitere Informationen unter https://tlbg.thueringen.de.
Zuständigkeiten und Erreichbarkeit
Das Katasteramt
Es führt das Kataster des entsprechenden Katasterbereiches. Im Freistaat Thüringen ist dies das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) in Erfurt mit 8 Außenstellen (Katasterbereiche).
Im Kataster werden die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke dokumentiert, wie: Lage, Größe, Grenzen und Grenzpunkte.
Änderungen im Kataster dürfen nur vom Katasteramt vorgenommen werden. Deshalb arbeiten die öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eng mit dem Katasteramt zusammen. Für eine Teilung eines Grundstückes z. B. fordert der Vermesser den aktuellen Kartenstand vom Katasteramt ab und übergibt seine Vermessungsergebnisse wiederum zur Einarbeitung ins Kataster an das Katasteramt.
Ansprechpartner für Bürger und Kommunen sind die öffentlich bestellten Vermessungsingeneure. Sie haben eine Vielzahl von Büros in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind über die ÖbVI oder die Kommunalverwaltungen zu bekommen. Die Landesverwaltung richtet für sie einen Online-Zugriff auf die amtlichen Daten ein. Vorteil dieser Strukturreform ist auch, dass sich die Verwaltung neuen Aufgaben widmen kann. Zum Beispiel dem Aufbau eines Geobasisdatennetzes. Denn in absehbarer Zeit sollen die Karten der Kataster- und Vermessungsverwaltung für jeden Internetnutzer online abrufbar sein.
Kontakt:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Link: https://tlbg.thueringen.de
Das Grundbuchamt
Es gehört zum jeweiligen Amtsgericht. Hier werden die rechtlich relevanten Verhältnisse eines Grundstückes dokumentiert, wie Eigentümer und Belastungen. Belastungen können in rechtlicher (z. B. Wohnrecht) und tatsächlicher (z. B. Leitungsrecht) Hinsicht - in Abteilung II vermerkt - oder in finanzieller (z. B. Grundschuld) Hinsicht - in Abteilung III vermerkt - bestehen.
Auskünfte
Im Grundbuchamt erhalten Sie Grundbuchauszüge und z. B. die Information, wem ein bestimmtes Grundstück gehört. Diese Information erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können.
Kontakt
Amtsgericht Jena Grundbuchamt, Rathenaustraße 13, 07743 Jena
Tel. (03641) 307-0
Flächenverwaltung
07749 Jena
Deutschland