Also es betrifft auch die Heine-Schule wo aberzumindest ab ca 23 Uhr der Schulgarten dann nicht mehr beleuchtet wird.
Die Anmerkung bzgl. Wegebeleuchtung kann ja nur die Wege innerhalb der Schulgelände betreffen, denn daß eine Beleuchtung der umliegenden Wege Aufgabe eines Grundstückseigentümers ist wäre mir neu.
Und die betreffende Schule (Dualingo-Schule) beleuchtet ihren Schulgarten die ganze Nacht durch, ich glaube nicht daß da Mitternacht irgendwelche Leute durch gehen.
Sicherlich ist es Sache der Grundstückseigentümer ob und wie lange sie ihr Grundstück beleuchten, aber gerade die Schulen sollten nicht durch unnötigen Energieverbrauch und Lichtverschmutzung auffallen.
Viele Grüße.
Also es betrifft auch die…
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