Niederlassungserlaubnis – Fachkräfte
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§ 18c Abs. 1 AufenthG) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Details
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:
e n t w e d e r
- eine Fachkraft seit 4 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG ist,
- sie mindestens 48 Monaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,
o d e r
- eine Fachkraft eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat,
- sie seit 2 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG ist,
- sie mindestens 24 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,
s o w i e
- eine Fachkraft über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau B1 absolviert),
- sie einen Arbeitsplatz innehat, der nach den Voraussetzungen der §§ 18 a, 18b oder 18d AufenthG von ihr besetzt werden darf,
- ihr Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
- gegen sie kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- der Fachkraft die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
- sie eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis),
- sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“) und
- sie über ausreichenden Wohnraum für sich und ihre Familienangehörigen verfügt.
Ablauf/Fristen
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf)
- geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV, Arbeitsvertrag)
- Zertifikat Integrationskurs
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Alex | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |