Bekämpfung der Geflügelpest - Allgemeinverfügung erlassen
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) erlässt
folgende Allgemeinverfügung (Auszug):
- Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena ab sofort
- a) die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder
- b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.
- Alle Tierhalter, die seit dem 1. März 2021 Geflügel zukauften, insbesondere bei der mobilen Geflügelzucht Schulte, haben dies unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) anzuzeigen.
- Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Hal-tung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland anzuzeigen.
- Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. bis 3. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
- Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
- Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter downloads.