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Schiedsstellen

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellen vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Dies ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch oft mit hohen Kosten verbunden. Hierzu gibt es eine sehr gute Alternative: das Schiedsverfahren.

Die Vorteile sind: Es ist schnell, kostengünstig und bietet die Chance, das Verhältnis zwischen den Beteiligten auch für die Zukunft zu befrieden.

Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (das sind zum Beispiel Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (zum Beispiel Ansprüche auf Entschuldigung wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen) angerufen werden.

Die Schiedsstelle ist außerdem für "kleine" Strafsachen zuständig, wie etwa Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Weitere Informationen finden Sie im Internet beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, bei der Landesvereinigung Thüringen und im anliegenden Flyer.

In der Stadt Jena sind zwei ehrenamtliche Schiedsfrauen tätig. Sie fällen keine Urteile, sondern versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Welche Schiedsfrau für Sie zuständig ist, erfahren Sie über nebenstehenden Kontakt.

Standort

Sekretariat Fachdienst Recht

Am Anger 15
07743 Jena
Deutschland

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