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Heilpraktiker - Erlaubnisantrag

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Entsprechende Anträge sind an den Fachdienst Gesundheit zu richten, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Jena haben oder schriftlich glaubhaft versichern, sich in Jena niederlassen zu wollen. Der Fachdienst Gesundheit entscheidet über Ihren Antrag im Benehmen mit dem für die Kenntnisprüfung zuständigen Gesundheitsamt Erfurt.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Formular unter Downloads. In Thüringen sind 3 verschiedene Erlaubnisanträge möglich.

Erlaubnisantrag Details
vollständige Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde Das Gesundheitsamt Erfurt führt hierzu eine Kenntnisprüfung, die sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil zusammensetzt, durch.
sektorale Erlaubnis, eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie Das Gesundheitsamt Erfurt führt hierzu eine Kenntnisprüfung, die sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil zusammensetzt, durch.
sektorale Erlaubnis, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie Das Gesundheitsamt Erfurt führt hierzu eine Kenntnisprüfung, die sich aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil zusammensetzt, durch.

Die Prüfungen werden durch das Gesundheitsamt in Erfurt jeweils im März und Oktober eines jeden Jahres abgenommen. Die Einladungen hierzu erhalten Sie direkt vom Gesundheitsamt Erfurt.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Formular unter Downloads. Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine Geburtsurkunde in beglaubigter Form (zu erhalten über das Standesamt Ihres Geburtsortes)
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch in beglaubigter Form (zu erhalten über das Standesamt des Eheschließungsortes)
  • eine beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • ein kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart "O", welches zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist
  • eine ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist (bitte verwenden Sie hierzu das Formular unter Downloads)
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeit, sofern vorhanden

Für den Antrag auf Erteilung der sektoralen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie fügen Sie Ihrem Antrag bitte zusätzlich bei:

  • eine Erklärung ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig werden zu wollen

Für den Antrag auf Erteilung der sektoralen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie fügen Sie Ihrem Antrag bitte zusätzlich bei:

  • eine Erklärung ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie tätig werden zu wollen

Antragsteller, die Staatsangehörige aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, haben zusätzlich

  • die Aufenthaltsgenehmigung
  • die Arbeitserlaubnis

mit dem Antrag einzureichen.

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Leistungen Gebühr
für die Bearbeitung des Antrages 180 Euro
für die Durchführung der Kenntnisprüfung 400 Euro

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.

Bitte bedenken Sie, dass die Gebühren auch im Falle der Ablehnung Ihres Antrages oder wenn der Antrag vor der abschließenden Bearbeitung zurückgezogen wird, erhoben werden.

  • § 1 Abs. 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Herr Pietsch

Sachbearbeiter

Team Amtsärztlicher Dienst

E-Mail: pietscha@jena.de

Telefon: 0049 364149-3137

Fax: 0049 364149-3127

Raum: 01_05

Standort

Team Amtsärztlicher Dienst

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland