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Verlust von Aufenthaltstiteln

Alle Aufenthaltstitel sind an Bestimmungen zu Aufenthaltsdauer und -ort gebunden und können unter Umständen erlöschen. Eine allgemeine Übersicht zum Verlust von Aufenthaltstiteln gibt die Ausländerbehörde Jena.

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn

  • Sie Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen.   
  • Sie aus Deutschland ausreisen, um im Ausland eine schulische Ausbildung oder ein Studium zu beginnen und länger als 6 Monate bleiben bzw. sich endgültig ins Ausland abmelden.

Für längere Aufenthalte, die Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht erlöschen lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen. Dem Antrag wird für gewöhnlich stattgegeben, wenn

  • Sie Ihren Auslandsaufenthalt mit einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Wehrdienstleistender begründen.
  • Ihr Aufenthalt eine Arbeitsleistung für ein international tätiges Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist.
  • Sie als Student einer deutschen Hochschule Gastsemester im Ausland absolvieren wollen.
  • Sie Familienangehöriger eines deutschen Diplomaten im Ausland sind.

Eine Blaue Karte EU erlischt, wenn Sie Deutschland für mehr als 12 Monate verlassen. Diese Frist gilt auch für Ihre Familienangehörigen, wenn diese eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besitzen.

Für längere Aufenthalte, die Ihre Blaue Karte EU nicht erlöschen lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt, wenn

  • Sie sich länger als 12 Monate außerhalb der EU oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland aufhalten.
  • Sie sich mehr als 24 Monate außerhalb der EU oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland aufhalten und falls Sie zuvor eine Blaue Karte EU besaßen. Dasselbe gilt für Ihre Familienangehörigen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben.
  • Sie sich bereits seit mehr als 6 Jahre nicht in Deutschland aufhalten.
  • Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bekommen.

Für längere Aufenthalte, die Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt nicht erlöschen lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht, wenn

  • Sie sich bereits seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Dasselbe gilt für Ihren Ehegatten, wenn dieser ebenfalls einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat.
  • Sie eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen führen.

Eine Bescheinigung zur Bestätigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.

Eine Niederlassungserlaubnis erlischt, wenn

  • Sie Deutschland für länger als 6 Monate verlassen.
  • Sie Deutschland für länger als 12 Monate verlassen und Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland sind. Dasselbe gilt für Ihren Ehegatten mit einer Niederlassungserlaubnis, wenn dieser auch mindestens 60 Jahre alt ist.

Für längere Aufenthalte, die Ihre Niederlassungserlaubnis nicht erlöschen lassen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht, wenn

  • Sie sich bereits seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Dasselbe gilt für Ihren Ehegatten, wenn dieser ebenfalls einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat.
  • Sie eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen führen.

Eine Bescheinigung zur Bestätigung kann für die Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich sein.