Beschreibung des Mangels
Vor und nach der Einmündung ist der Gehweg für den Radverkehr freigegeben. Dazwischen fehlt als Verbindung jedoch die von der VwV-StVO vorgeschriebene Radwegefurt. *)
*) vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §9 Absatz 2; Randnummer 4:
"Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.933215874124, 11.572742164135
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir werden im Zuge der Humboldtstraße die Fahrbahnmarkierungen der Nebenstraßen prüfen und gegebenenfalls ergänzen.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5339-2021, die neue ID ist: #5247-2021.
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