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Hilfeplanverfahren
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Hilfeplanverfahren

Um die Eingliederungshilfen des Sozialamtes nach SGB XII möglichst individuell und personenzentriert zu gestalten, wird der Bedarf in verschiedenen Schritten erfasst und geprüft.

Was ist das Ziel der Eingliederungshilfe?

Durch die Hilfe sollen Menschen mit psychischer Erkrankung mit möglichst viel Selbständigkeit ihr Leben gestalten können. Die Hilfe soll ermöglichen, dass Betroffene mit Unterstützung die Dinge tun können, die sie wegen ihrer Erkrankung nicht allein schaffen. Daher handelt es sich auch um Hilfe zur Teilhabe.

Eingliederungshilfen sollen Inklusion ermöglichen. Das heißt, dass Menschen mit seelischer Behinderung Unterstützung erhalten, um gleichberechtigt und selbstbestimmt in der Gesellschaft zu leben.

Für wen?

Die Eingliederungshilfe kann von Menschen beantragt werden, die wegen ihrer psychischen Erkrankung über längere Zeit oder dauerhaft in ihrer eigenständigen Lebensführung eingeschränkt sind. Man spricht von einer seelischen Behinderung.

Auch Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können im Ermessen des Sozialamtes Hilfen bewilligt bekommen.

Wie bekomme ich die Hilfe?

Die Eingliederungshilfe kann formlos beim Sozialamt beantragt werden. Die möglichen Hilfeformen finden Sie im Bereich "Hilfen" auf dieser Seite. Die Mitarbeiter im Sozialamt und die Beratungsstellen können Ihnen bei der Entscheidung für das passende Angebot helfen. Bevor die Hilfe bewilligt werden kann, müssen noch verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Die Mitarbeiter unterstützen Sie gern.

Außerdem wird ein Hilfeplangespräch durchgeführt. Dafür wird ein ITP (Formular Integrierte Teilhabeplanung) ausgefüllt.

Die Leistung wird für eine bestimmte Zeit empfohlen. Ist dieser Zeitraum vorbei, schreiben Sie mit Ihrem Bezugsbetreuer der ausgesuchten Hilfe den Hilfeplan weiter. Es wird wieder ein Hilfeplangespräch durchgeführt.

Was passiert im Hilfeplangespräch?

Da Sie selbst am besten über Ihre Situation Bescheid wissen, ist es sehr wichtig, dass Sie selbst beim Hilfeplangespräch dabei sind. Außerdem sitzen je mindestens eine Mitarbeiterin des Fachsozialdienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes in der Runde. Falls ein gesetzlicher Betreuer für Sie eingesetzt ist, wird er auch eingeladen. Meist ist auch schon ein Mitarbeiter des Leistungsanbieters, den Sie ausgesucht haben, mit beim Gespräch.

Ein Gespräch über die eigene Person und die eigenen Probleme ist immer mit Aufregung verbunden. Sie können daher gern eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Es wird noch einmal genau besprochen, wo Unterstützung gebraucht wird und wie die Hilfe geleistet werden soll.

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