Niederschlagswasser - Einleitung und Versickerung
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Details
Einleitung in ein Oberflächengewässer
Die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.
Davon ausgenommen ist die Einleitung von Niederschlagswasser, welches von nicht gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.
Versickerung
In folgenden Fällen ist die Versickerung bei der Wasserbehörde anzuzeigen:
- flächenhafte Versickerung
- Versickerung über Mulden bzw. Rohr/ Rigole (nur Privatpersonen)
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist einzuholen bei:
- Versickerung mittels Sickerschacht (Gewerbetreibende und Privatpersonen)
- Versickerung über Rohr/ Rigole (Privatpersonen in TWSZ und Gewerbetreibende)
Unterlagen
Einleitung in ein Oberflächengewässer
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer ist 2-fach in Papierform mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Antragsschreiben
- Erläuterung
- Übersichtsplan
- Entwässerungsplan mit angeschlossenen Flächen und Einleitstelle
- Berechnung der Einleitmenge
- Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers
- Angaben zur Regenrückhaltung
- Detailplan Einleitbauwerk
Versickerung
Die beizubringenden Unterlagen richten sich nach der Art der Versickerung und danach, ob es sich um eine Anzeige oder einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis handelt.
Eine detaillierte Auflistung entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter downloads.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Zündorf | Sachbearbeiterin Gewässerschutz, Grundwasser Team Gewässer / Boden / Abfall |
E-Mail: cornelia.zuendorf@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5278 Fax: 0049 3641 49-5255 |
Frau Kumpe | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde |
E-Mail: beate.kumpe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5258 Fax: 0049 3641 49-5255 |
Frau Näther | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde/ Umweltplanung |
E-Mail: daniela.naether@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5288 Fax: 0049 3641 49-5255 |