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Plakatierung / Werbeanlagen
Werbung im öffentlichen Raum – Plakate, Flächenwerbung, Lichtmastwerbung, Firmenreklame, Fahrradständer etc. – stellt eine Sondernutzung dar.
Rechtliche Grundlagen
Das sind die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung.
Sie planen eine solche Werbung?
Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung beantragt werden.
Verspätet eingereichte Anträge können gebührenpflichtig abgelehnt werden.
Für das Erteilen einer einfachen Genehmigung werden Ihnen entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena 18,00 € berechnet. Bei umfangreichen Anträgen werden Zeitgebühren festgesetzt. Diese belaufen sich auf 12,50 € je angefangene Viertelstunde. Auslagen werden ebenfalls auf Sie als "Erlaubnisnehmer" umgelegt.
In der Stadt Jena dürfen veranstaltungen maximal 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beworben werden.
Wichtiger Hinweis
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine
- gestalterische Leistungen erbringen,
- Plakatträger (Pappen) verkaufen oder
- Plakate selbst anbringen.
Sondernutzung Plakatierung
07749 Jena
Deutschland
Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an. Persönliche Termine sind grundsätzlich vorab zu vereinbaren.
Werbemedien
Folgende Medien sind nach rechtzeitiger Antragstellung mit einem positiven Bescheid möglich. Die Berechnung erfolgt nach Straßenkategorie (siehe Sondernutzungsgebührensatzung).
Größe: | DIN A1 |
Gebühr: | 1,20 € pro Stück/Tag |
Besonderheit: | Gemeinnützige Vereine erhalten 30 Plakate pro Kalenderjahr für maximal 14 Tage gebührenfrei. Darüber hinaus gilt eine Gebührenminderung von 50% zum regulären Satz. Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes dem Antragsformular beizulegen. |
Anbringung: | an Lichtmasten |
Hinweis: | Vorgaben für eine Plakatierung finden Sie in der Sondernutzungssatzung. |
Plakate müssen mit Prüfetiketten versehen werden. Die Etiketten erhält der Erlaubnisnehmer mit der Genehmigung. |
an Bauzäunen, mobilen Großaufstellern oder Ähnlichem
Gebühr
bis 1 m² Größe pro Stück/Tag |
1,20 € bis 2,00 € |
bis 1 m² Größe pro Stück/Woche |
8,00 € bis 12,00 € |
ab 1 m² Größe pro Tag und angefangenem m² Werbefläche |
1,50 € bis 2,50 € |
An Lichtmasten der Stadt Jena ist eine wegweisende Werbung möglich. Diese dauerhafte Anbringung erfolgt immer im festen Rahmensystem mit Trägerplatte (75 x 75 cm).
Die Anbringung erfolgt durch den Kommunalservice Jena.
Gebühr
Die jährliche Gebühr beträgt je nach Straßenkategorie (siehe Sondernutzungsgebührensatzung) zwischen 230,00 € und 290,00 € (zzgl. Trägerplatte und Montage).
Wunschstandort
Bei Antragstellung ist der Wunschstandort der Werbeanlage anzugeben. Dieser wird im Anschluss durch uns überprüft. Sollte der Wunschstandort nicht verfügbar sein, kann gemeinsam ein Ersatzstandort bestimmt werden.
Auf öffentlich gewidmeten Flächen sind auch folgende Sondernutzungen möglich:
- Firmenreklame
- Fahrradständer mit Werbefläche
- Tabak- und Warenautomaten
Wie läuft die Beantragung auf Sondernutzung ab?
- Sie füllen den Antrag auf Sondernutzung aus und übermitteln uns diesen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Nach Ihrer Zahlung erteilen wir die Erlaubnis zur Sondernutzung (mit Auflagen und weiteren Informationen).
- Für Plakate erhalten Sie die Prüfetiketten zur Anbringung.
Werbeanlagen der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
In Jena existiert auch ein breites Werbemedienangebot der Firma Ströer. Die Buchung dieser Werbeanlagen (z. B. Litfasssäulen, Großflächen) erfolgt direkt über die Firma Ströer.
Besonderheit für Vereine
Für Vereine steht ein begrenztes, kostenfreies Werbebudget zur Verfügung, welches je nach Verfügbarkeit genutzt werden kann.
Bitte beachten Sie: Produktions- und Klebekosten sind nicht kostenlos und nicht Bestandteil des Werbebudgets.
Sondernutzung Plakatierung
07749 Jena
Deutschland
Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an. Persönliche Termine sind grundsätzlich vorab zu vereinbaren.