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„Bauersfeldstraße“: Der Stadtentwicklungsauschuss beschloss einstimmg die Absicht zur beitragspflichtigen Erneuerung / Verbesserung – Straßenbaubeiträge
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„Bauersfeldstraße“: Der Stadtentwicklungsauschuss beschloss einstimmg die Absicht zur beitragspflichtigen Erneuerung / Verbesserung

Die Bauersfeldstraße in Jena-Winzerls - Abbildung © Stadt Jena Kartenwerk KSJ
Die Bauersfeldstraße in Jena-Winzerla (gelb gekennzeichnet) – Abbildung © Stadt Jena Kartenwerk KSJ

In seiner Sitzung am 28.05.2015 beschloss der Jenaer Stadtenwicklungsausschuss einstimmig (= Abstimmungsverhältnis: 10 / 0 / 0) die Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der „Bauersfeldstraße“ im Rahmen der der Wohnumfeldverbesserung Winzerla.

In dem Beschluss heißt es u.a.: „Die Stadt Jena beabsichtigt das Wohnumfeld im Bereich der „Bauersfeldstraße“ umzugestalten und hierdurch die Fahrbahn und damit die Situation der öffentlichen Parkflächen zu verbessern und das Straßenbegleitgrüns zu erneuern. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden.“

Grundlage der beabsichtigten baulichen Maßnahme an der „Wasserachse Winzerla“ sind Beschlüsse des Jenaer Stadtrats aus früheren Jahren. Bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre beschloss der Stadtrat mehrheitlich eine Sondersatzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen für die Gestaltung der oberen „Wasserachse“.

Obwohl die Stadt Jena für die Gestaltung des Umfelds der „Wasserachse“ mit der „Bauersfeldstraße“ zu 2/3teln Fördermittel erhält, entbindet sie dies nicht von der Pflicht, für ihren Eigenanteil von 1/3tel der Herstellungskosten Straßenbaubeiträge nach dem ThürKAG und der Jenaer Satzung zu erheben.

Im Jahre 2016 soll die „Bauersfeldstraße“ hergestellt werden. Nach Abzug des städtischen Eigenanteils und ggf. von Fördermitteln, die der Senkung des Anliegeranteils dienen, haben zwei Wohnungsvermieter als Großanlieger des Bereichs Beiträge an die Stadt Jena zu entrichten. Mit beiden wurden bereits erste Gespräche zum Sachverhalt geführt; außerdem wurde die von der Stadt Jena vorgesehene Verfahrensweise im Ortsteilrat Winzerla vorgestellt.

Nach Beschluss der Bauabsicht erhalten beide Grundstückseigentümer, wahrscheinlich Anfang Juli 2015, Informationsschreiben und werden anschließend in einer kleinen Informationsveranstaltung über die Notwendig-keit der Herstellungsmaßnahme sowie den weiteren Ablauf der Beitragserhebung informiert. der endgültige Baubeschluss ist für die Sitzung des Stadtrats im September 2015 vorgesehen.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Tobias N.

    Der einstimmige Beschluss konnte erst gefasst werden, nachdem sich Stadträte und der OTB über die mangelnde Information beklagt hat. Bevor Herr Sauer wieder – wider besseres Wissen – schreibt, der OTB wurde informiert und das Ganze sei eine sanktionslose Obliegenheit: Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses nahmen diesen TOP bei einem ersten Versuch von der Tagesordnung.

  2. Abteilung Beiträge

    Das, was Herr N. schreibt ist unwahr. Der Ortsteilbürgermeister von Winzerla, Herr Gebhardt, war bereits über die Vorlage informiert worden, bevor der Stadtentwicklungsausschuss am 23.04.2015 hierzu erstmals tagte. Er bekam die Unterlagen pünktlich zugesandt und ich führte mit ihm eine Woche vor der Sitzung des SEA ein persönliches Gespräch über das Thema. Auch wurde der Tagesordnungspunkt am 23.04. niemals von der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses genommen. Im Gegenteil: er wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen und es wurde festgelegt, dass er später weiter beraten wird – sprich: die Beschlussfassung wurde verschoben.

    gez.

    Sauer
    Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena

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